Dies ist eine Diskussion zu Elternrecht / Elternprimat innerhalb des Forums Adoptionsrecht
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| Elternrecht / Elternprimat hoffe ich bin mit meiner Frage im richtigen Bereich gelandet... Mich würde interessieren ob die Begriffe "Elternrecht" und "Elternprimat" synonym zu verwenden sind. Ich glaube, dass es oft gleichgesetzt wird, es aber nicht 100% gleich ist. Elternrecht ist mMn das Recht der Eltern auf Erziehung Elternprimat heißt, dass primär die Eltern das Elternrecht haben können. Liege ich da richtig? mfg Alex |
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| AW: Elternrecht / Elternprimat Sind Sie sicher, dass dies Rechtsbegriffe sind? Beim Googeln hab ich (zum 2. Begriff) dazu nur kirchliche Seiten gefunden.. Elternrecht umfasst mehr als nur Erziehung - nennt sich eigentlich auch Sorgerecht, welches in Personen- und Vermögenssorge gegliedert ist... Alles in allem wohl besser im FamRecht aufgehoben. LG
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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