Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Einsichtsrecht

Dies ist eine Diskussion zu Einsichtsrecht innerhalb des Forums Adoptionsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 06.10.2007, 15:25
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2007
Beiträge: 330
Keine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Einsichtsrecht

Hallo.

Wenn A als Adoptivkind Einsicht in die damaligen Adoptionsakten nehmen will, hat er dazu ein recht und wie kann dies beantragt werden. Wo wäre auhc hilfreich.

HIntergrund:

A ist 32 Jahre und ist mit 3 MOnaten abgegeben worden und mit 12 MOnaten adoptiert worden.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 06.10.2007, 16:57
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 1.113
100% positive Bewertungen (1113 Beiträge, 92 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1113 Beiträge, 92 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1113 Beiträge, 92 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1113 Beiträge, 92 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1113 Beiträge, 92 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1113 Beiträge, 92 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1113 Beiträge, 92 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1113 Beiträge, 92 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1113 Beiträge, 92 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1113 Beiträge, 92 Bewertungen)  
AW: Einsichtsrecht

Hallo!

A hat nach Rechtsprechung des BVerfG einen Anspruch darauf, seine eigene Abstammung zu kennen; dieses Recht folgt aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Adoptierten.

Der Adopttierte kann sich, sobald er das 16. Lebensjahr vollendet hat, an die Adoptionsvermittlungsstelle des zuständigen Jugendamts wenden. Sein Anspruch auf Akteneinsicht ergibt sich aus § 9b II Adoptionsvermittlungsgesetz.
__________________

Gruß
Augustus
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 06.10.2007, 17:03
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2007
Beiträge: 330
Keine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Einsichtsrecht

Ein kurzer Antrag nach dem obigen Gesetz wäre also völlig ausreichend?
Kann A die Akten in seiner jetzigen Gemeinde einsehen (z.B. Amtsgericht)?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 09.10.2007, 17:11
Pro Pro ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2006
Alter: 40
Beiträge: 9.197
96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)  
AW: Einsichtsrecht

Zitat:
Zitat von Rettungshelfer
Ein kurzer Antrag nach dem obigen Gesetz wäre also völlig ausreichend?
Kann A die Akten in seiner jetzigen Gemeinde einsehen (z.B. Amtsgericht)?
In 1. Linie würde ich beim Jugendamt vorsprechen, da sollten die Unterlagen auch zur Einsicht bereit liegen.

Gruß

Pro
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 09.10.2007, 17:29
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2007
Beiträge: 330
Keine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Einsichtsrecht

Das ist eben nicht möglich. Daher die Frage und das AG ist A schon bekannt was das Thema Akteneinsicht anbelangt.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 10.10.2007, 12:19
Pro Pro ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2006
Alter: 40
Beiträge: 9.197
96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)  
AW: Einsichtsrecht

Hallo
Zitat:
Zitat von Rettungshelfer
Das ist eben nicht möglich.
Warum nicht?

Hier 2 Links zur Hilfe.

http://www.adoinitiative.de/akteneinsicht1.html

http://www.moses-online.de/web/19/13...ionsakten.html

Falls es hilft auch noch diesen link.

http://www.revosax.sachsen.de/Detail...5551&jlink=p29

PS: Die Adoptionsunterlagen liegen dem Jugendamt natürlich vor, weshalb hierdurch eine Ablehnung erfolgte, kann ich nicht beurteilen. Wäre aber interessant zu wissen.

Gruß

Pro
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 10.10.2007, 12:34
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2007
Beiträge: 330
Keine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Einsichtsrecht

Es ist nicht möglich von A nach Stadt B zu reisen (gesundheitlich!! und organisatorisch).
Danke für die Links
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 10.10.2007, 12:45
Pro Pro ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2006
Alter: 40
Beiträge: 9.197
96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)  
AW: Einsichtsrecht

Zitat:
Zitat von Rettungshelfer
Es ist nicht möglich von A nach Stadt B zu reisen (gesundheitlich!! und organisatorisch).
Muss er auch nicht. Schriftlich auf dem postalischem Weg ist es ebenso möglich. Wenn das Jugendamt hierfür Kopien anfertigt, kann sie dies natürlich in Rechnung stellen. Im übrigen kann man sich auch an das Jugendamt vor Ort wenden und diese werden dann im Amtshilfeverfahren tätig.

Gruß

Pro
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 10.10.2007, 13:02
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2007
Beiträge: 330
Keine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Einsichtsrecht

So dachte ich mir das. Das AG ist nur deswegen benannt, weil es A mit der KOmmune nicht "leicht" fällt ;-)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Einsichtsrecht Behandlungsdokumentation bei Klage Arztrecht 31.05.2009 14:42
Betreuer hat alle Unterlagen - Einsichtsrecht zwecks Prüfung Erbausschlagung? Erbrecht 10.06.2007 14:41
Einsichtsrecht oder Datenschutz - was denn nun???? Immobilienrecht 01.03.2007 16:24





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Adoptionsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN