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das Recht der Großeltern

Dies ist eine Diskussion zu das Recht der Großeltern innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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Alt 12.07.2008, 12:33
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Question das Recht der Großeltern

wenn ein enkelkind die ersten 4 lebensjahren überwiegend bei seinen großeltern verbracht hat und seine mutter und angeblicher vater beide nicht arbeiten, nicht mit geld umgehen können und ihr leben aus dem ruder gerät, es im kindergarten ständig probleme gab und die kindergärtnerin die bemerkung macht das der junge besser bei seinen grosseltern aufwachsen soll. das zweite enkekind wurde für die ersten 14 monaten von seinen eltern gut verorgt. danach wurde auch sie an den grosseltern abgeschoben. nach einer auseinandersetzung zwischen vater und tochter verweigern beide den kontakt zu den enkelkinder. die kinder sind sogar so eingeschüchtert worden das sie sagen; ich darf nicht mit dir reden. welche rechte haben grosseltern? müsen sie zusehen wie die kinder seelich gefoltert werden?
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Alt 15.07.2008, 08:45
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AW: das Recht der Großeltern

Großeltern haben sogar die Pflicht, zum Jugendamt zu gehen und zu sagen, wenn es den Kindern schlecht geht. Das sollte aber wirklich stimmen und die Großeltern sollten nicht die Kinder zum Spielball der eigenen Gefühle machen. Großeltern können auf ein Besuchsrecht klagen.

Auch da kann das Jugendamt beraten.
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Alt 15.07.2008, 09:24
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AW: das Recht der Großeltern

Zitat:
Zitat von HKB
Großeltern haben sogar die Pflicht, zum Jugendamt zu gehen und zu sagen, wenn es den Kindern schlecht geht. Das sollte aber wirklich stimmen und die Großeltern sollten nicht die Kinder zum Spielball der eigenen Gefühle machen. Großeltern können auf ein Besuchsrecht klagen.

Auch da kann das Jugendamt beraten.
Natürlich möchten wir die Kinder nicht als Spielball nutzen, deshalb haben wir uns auch bis jetzt zurück gehalten aber ich weiß das ganz besonders der 5 jährige an seine Großeltern und auch am Uropa hängt. Nun frage ich mich wie der Junge sich fühlen muß wenn er uns begegnet und nicht mit uns sprechen darf. Ich habe den Leiter des Jugendamtes noch einmal gebeten mit den eltern zu reden, denn ich bin mir fast sicher, wenn ein außenstehender versucht alles zu schlichten wirkt es besser. Ich habe es trotz massiven Beleidigungen immer wieder versucht aber vergebens. Die Tochter sagt nur immer; Ihr bekommt die Kinder nie mehr zu sehen.
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  #4 (permalink)  
Alt 15.07.2008, 09:28
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AW: das Recht der Großeltern

Bitte weiterhin nur fiktiv antworten

Zitat:
§ 1685
Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen

(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.

(2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.

(3) § 1684 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend.
.. darüber müsste im Zweifelsfall ein Familien- entscheiden.

LG
LB
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"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
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