Dies ist eine Diskussion zu Darf man über behörden negativ schreiben innerhalb des Forums Adoptionsrecht
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| Darf man über behörden negativ schreiben Folgender Fall ist bei einem befreundeten Ehepaar eingetreten: Das Ehepaar ist kinderlos und hat sich als angehende Pflegeeltern bei einem Jugendamt (JA) beworben. Das Ehepaar wurde durchleuchtet und die Sachbearbeiter des JA haben sich entschlossen, diesem Ehepaar ein Baby zu vermitteln, dass von ihrer Mutter schwer misshandelt wurde und es deshalb sehr unwahrscheinlich ist, dass dieses Kind jemals wieder zur Mutter zurückgeführt wird. Laut JA wäre es sehr sicher dass das Ehepaar dieses Baby bekommt und sollte sich deshalb die dementsprechende Babyausstattung kaufen und ein Babyzimmer einrichten. Über diese Anordnung gibt es natürlich nichts Schriftliches. Das Baby war zum Zeitpunkt der Anbahnung bei einer Bereitschaftsmutter (BM) zur Kurzzeitpflege. In der Anbahnungszeit fing die BM einen Konkurrenzkampf an und die BM begann das Ehepaar zu schikanieren an. Nachdem sich das Ehepaar mehrmals über die BM beschwerte hat, beschloss das JA, die Anbahnung abzubrechen und das Ehepaar aus der Karteikarte raus zunehmen. Nun hat das Ehepaar vor, sich an die Öffentlichkeit zu wenden und der Zeitung zu schreiben was man mit ihnen gemacht hat und wie das JA sie auf den Arm genommen hat. Schließlich sollte man sozial eingestellte Elternpaare nicht wie das Letzte behandeln. Allerdings habe ich für den Zeitungsbericht so meine Bedenken, weil ich befürchte, dass das JA rechtlich gegen das Ehepaar vorgeht und ihnen mit den Anwälten das Leben zur Hülle macht. Das Ehepaar sieht es jedoch anders, weil man ihnen von seitens der BM und des JA viel seelisches Leid angetan hat und sie dazu gebracht hat, ein Kinderzimmer einzurichten, was viel Geld gekostet hat und nochmals ein seelisches Leid mit sich bringt, weil sie kein Kind haben. Meine Frage wäre deshalb, was passieren würde, wenn man sich in den Medien über eine Behörde äußert und ob die Behörden das Recht haben, rechtlich dagegen vorzugehen und auf Unterlassung zu klagen |
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| AW: Darf man über behörden negativ schreiben Zitat:
Solange die Behauptungen entweder belegbar sind oder freie Meinungsäußerung sind kann herzhaft vom Leder gezogen werden. Übrigens: in erster Linie wird die Zeitung/der Sender haftbar gemacht - nicht das Pärchen. Eine seriöse Zeitung recherchiert deshalb nach.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Darf man über behörden negativ schreiben Das befreundete Paar hat vor 2 Jahren eine Fachanwältin beauftragt, sie in Bezug zum Ärger wegen dem Jugendamt rechtlich zu vertreten. Seltsamerweise hat diese Fachanwältin, die das JA gut kannte, nichts gemacht und hat stattdessen ihr Mandat nach sechs Wochen niedergelegt. Eine Rechnung über das Beratungsgespräch wurde niemals gestellt, was schon recht dubios war. Eine zweite Anwältin wurde beauftragt. Diese forderte Akteneinsicht an. Allerdings hat der Datenschutzbeauftragte aus dieser Akte ein bis zwei Seiten rausgenommen, um die Daten dritter Personen zu schützen. Viel war aus dieser Akte deshalb nicht rauszuerkennen. Nun ist das Paar in eine andere Region 100km weiter gezogen und hat beschlossen sich bei einem dem dortigen Jugendamt als Pflegeeltern zu bewerben. Ohne das Paar genau zu prüfen, wurde es vor wenigen Wochen abgelehnt, und dass das Paar auf keinen Fall in betracht kommt, eine Pflegekind aufzunehmen, geschweige denn ein aus dem Ausland adoptiertes Kind. Eine triftige Begründung gab es natürlich keine, außer der Tatsache, dass sich die Sachbearbeiter mit dem früheren Jugendamt in Verbindung gesetzt haben. Nun hat das Paar die vermutung, dass es wirklich etwas mit der rausgenommenen Seite hat. Sie planen nun mittlerweile eine Anzeige wegen Verdachts auf Verleumdung, in der Hoffnung, dass der staatsanwalt sich die ein bis zwei Seiten anschaut, um festzustellen, ob das Paar wirklich von jemandem schlecht gemacht wurde. Wie hoch wären die Aussichten, dass die beiden irgendwelche daten bekommen. |
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| AW: Darf man über behörden negativ schreiben Das ist eine gute Frage und davon abhängig, was auf diesen beiden "verschwundenen" Seiten steht. Geht es um Daten des Kindes, wird das Paar wahrscheinlich auf Granit beißen, weil der Datenschutz Vorrang hat. Sind da Informationen über das Paar, sollte es ein Recht auf Einblick haben. Das geht wahrscheinlich wieder nur über einen Anwalt. Ob die Staatsanwaltschaft einer Anzeige nachgeht und ermittelt, muss sie entscheiden. Ich frage mich, ob die Hinweise, die das Paar geben, dazu reichen, denn die Anzeige geschieht rein "auf Verdacht". Und: die Staatsanwaltschaft kann die Ermittlungen auch einstellen, ohne das Paar von dem Inhalt der nämlichen Seiten zu informieren. Mal OT: an eine Auslandsadoption gedacht? Auch dort gibt es viele Kinder, die Hilfe brauchen, und weniger eingebildete MA von Adoptionsstellen als in Deutschland. Das Wichtigste ist, einen seriösen Partner zu finden. Auch da kann ein Anwalt helfen.
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