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Brauche nochmal dringend Hilfe!!!! Pflegschaft des Bruders

Dies ist eine Diskussion zu Brauche nochmal dringend Hilfe!!!! Pflegschaft des Bruders innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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Alt 24.08.2007, 14:41
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Exclamation Brauche nochmal dringend Hilfe!!!! Pflegschaft des Bruders

xy wollte seinen Bruder x gerne in Pflegschaft nehmen, da er ,wie gestern schon beschrieben, von der Mutter ins Heim gegeben wurde.
Daraufhin rief Bruder xy beim Jugendamt an und sprach mit der zuständigen Sachbearbeiterin, die jedoch alles abwehrte und sagte das der Kleine jetzt wohl im Heim ist und psychologische Hilfe bräuchte und da die Mutter das Sorgerecht hätte wäre es nicht möglich ihn in Pflegschaft zu nehmen!
Das war alles!!
Meine Frage ist jetzt:
Ist das so in Ordnung???
Können wir gar nichts dagegen machen und dem Kleinen helfen???
Hat man als Bruder kein Umgangsrecht???
Oder gibt es sonst etwas was wir tun können????
Wir sind sehr verzweifelt!!! Wer weiss Rat??? Sind für alle Tips dankbar!!!


corazondeleon
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  #2 (permalink)  
Alt 24.08.2007, 15:49
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AW: Brauche nochmal dringend Hilfe!!!! Pflegschaft des Bruders

Sollten es bei den beteiligten Personen nicht entscheidende Ausschlusskriterien für eine Pflegschaft geben, sind die Aussagen des Jugendamtes falsch.
Eine Pflegschaft hat mit dem Sorgerecht zunächst einmal überhaupt nichts zu tun. Das bleibt i.d.R. bei der Mutter.

Alleinentscheident für die Entscheidungen des Jugendamtes, muss das "Wohl des Kindes" sein. Wbei sich aus den SGB VIII meines Wissens nach fast zwingend ergiebt, dass die Unterbringung bei einer geeigneten Person der in einem Heim vorzuziehen ist.

Bei 20 Jahren Altersunterschid stellt sich aber die Frage, ob der 10 Jährige von einem älteren Bruder weis, bzw wie intensiv der Kontakt denn bisher war. Dennoch gilt hier § 1685, BGB Abs 1: Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.

Kontakt zum Bruder aufzunehmen sollte nicht verkehrt sein. Beim Besuch kann man den Wusch nach Pflegschaft ja auch noch mal Überprüfen, bzw ob beim Bruders dafür überhaupt Interesse besteht. Wenn der es auch möchte, ist es für das Jugendamt fast unmöglich dem zu wiedersprechen.
SGB VIII, § 8 regelt die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, diese sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen.

Wie gesagt, dies alles in Unkenntnis der geistigen, psychischen und materiellen Situation der Beteiligten.
__________________
... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung!
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