Dies ist eine Diskussion zu "behördliche namensänderung innerhalb des Forums Adoptionsrecht
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| "behördliche namensänderung ich möchte eine namensänderung beantragen. dieser soll der familienname meines stiefvaters sein. allerdings muss ich begründen, warum ich dies tun möchte. leider habe ich keine auskunft darüber erhalten, was das für gründe sein können. die behörden geben keine auskunft. die ganze sache beruht darauf, dass ich mich von meinem leiblichen vater distanzieren möchte! leider stoße ich wie oben erwähnt bei den behörden auf gegenwehr!! :-/ |
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| AW: "behördliche namensänderung Hallo, ich weiß nicht, ob das ein hinreichender Grund ist. Wenn man sich von seinem (leiblichen) Vater distanzieren möchte, dann kann man das sicher in vielen Bereichen tun, warum man dafür seinem Namen ändern muß ist mir nicht ganz klar. Ich würde es ehr andersherum argumentieren. Mit der Annahme des Nachnamens der Familie, zeigt man für Außenstehende, daß man zu der Familie gehört. Das dürfte aber nur funktionieren, wenn der Stiefvater mit der Mutter verheiratet ist und der Nachname auch als Ehename geführt wird. Damit wäre man dann mit einem anderen Nachnamen ein "Außenseiter" in der Familie "erkennbar", was zumindest bei kleinen Kindern als Grund für eine Namensänderung akzeptiert wird. Aber, wie gesagt, muß das vom Amt nicht als hinreichender Grund akzeptiert werden, weil solche "Patchwork-Familien" ja inzwischen ziemlich "normal" sind. Wenn es Dir so wichtig ist, den Namen zu ändern, kannst Du ja versuchen eine Beschwerde oder Klage vor dem Verwaltungsgericht einzureichen, allerdings immer noch mit dem Risiko, daß dort niemand Deine "Wichtigkeit" nachvollziehen kann. Zu guter Letzt bleibt Dir immer noch zu heiraten und den Namen der/des Anderen als Ehenamen anzunehmen, dagegen kann das Amt überhaupt nichts machen. Alle Angaben ohne Gewähr. Gruß Huutsch |
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