Dies ist eine Diskussion zu Auslandsadoption "auf eigene Faust" innerhalb des Forums Adoptionsrecht
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| Auslandsadoption "auf eigene Faust" Es gibt nach wie vor Länder, in denen es möglich ist, als Ausländer nach dem dortigen Landesrecht ein Kind, beispielsweise ein Waisenkind aus einem Heim zu adoptieren. Dies auch in Ländern, die das Haager Adoptionsübereinkommen unterzeichnet haben. Dabei handelt es sich um ein in dem entsprechenden Land um ein völlig legitimes Verfahren. Die Adoptionseltern erhalten die entsprechenden Adoptionsunterlagen von den dortigen Behörden. Angenommen, da ist jetzt ein Ehepaar, welches hier in Deutschland schon recht lange auf die Vermittlung eines Adoptivkindes wartet und sich nun auf eine solche Auslandsadoption auf eigene Faust einlassen will. Die Möglichkeit einer Adoptionsvermittlung über eine anerkannte Auslandsadoptionsvermittlungsstelle lehnen die Adoptionswilligen ab, weil sie auch dort u.U. mit sehr langen Wartezeiten rechnen müssen. Schließlich werden sie (die Adoptionsbewerber) auch nicht jünger, was die Angelegenheit noch erschwert. Kann sich das Ehepaar sicher sein, dass die im Ausland erfolgte Adoption anerkannt wird? Hat das Jugendamt hier überhaupt noch ein "Mitspracherecht"? Schließlich wurde das Kind ja bereits adoptiert und die Eltern vom Jugendamt für befähigt gehalten, ein Kind in Adoptionspflege zu nehmen. So gesehen müsste jetzt nur noch die im Ausland erfolgte Adoption vom Standesamt legitimiert und das Kind beim Meldeamt angemeldet werden. Speziell diese Form der Adoption scheint vielen Jugendämtern Kopfschmerzen zu bereiten. Schließlich kann ein solches nach entsprechendem Landesrecht vermitteltes Kind nicht einfach wieder in sein Heimatland abgeschoben werden. Die Adoptionseltern haben vielleicht nicht nach deutschem Adoptionsrecht gehandelt und den Zorn deutscher Behörden auf sich gezogen. Aber können bei einer nachvollziehbaren ordnungsgemäßen Adoption im Ausland Adoptionsbewerbern, denen vom Jugendamt die Eignung, Kinder zu erziehen grundsätzlich bescheinigt wurde, ein solches Kind wieder weggenommen bzw. Ihnen das Sorgerecht für dieses Kind entzogen werden? Wohlgemerkt: Ich spreche hier von einer Adoption eines Kindes aus staatlicher oder kirchlicher Obhut, dessen Herkunft vertrauenswürdig und behördlicherseits bekannt ist. Fälle, wie den hier fiktiv beschriebenen gibt es recht viele. Ich behaupte einmal, dass trotz entsprechender Adoptionsabkommen mit verschiedenen Staaten immer noch viele Kinder, vielleicht sogar noch mehr als in früheren Jahren, auf diese beschriebene Art und Weise adoptiert werden. Der Grund ist vielleicht folgender: In Deutschland werden nicht nur infolge Geburtenrückgangs immer weniger Kinder zur Adoption freigegeben. Durch bessere Hilfen, Unterstützung und Beratung verbleiben Kinder, die früher von Hilf-und Ratlosen Eltern abgegeben wurden oder deren Eltern von Vertretern der Jugendämter zur Adoption ihres vielleicht ungewünschten Kindes "überredet" wurden und letztendlich auch durch bessere Aufklärung, Verhütung und Schwangerschaftsabbrüchen immer seltener dazu, dass Kinder zur Adoption freigegeben werden. Bei den meisten internationalen Hilfsorganisationen wiederum, die in früheren Jahren für viele Adoptionswillige die letzte Möglichkeit boten, ein Kind aus der Dritten Welt zu adoptieren, hat zwischenzeitlich ein Umdenken stattgefunden. Anstatt Waisenkinder oder Kinder, deren Eltern nicht in der Lage sind ihre Kinder zu ernähren und zu versorgen, an ausländischen Adoptionswilligen zu vermitteln, setzen sie jetzt ihren Schwerpunkt darin, diesen Kindern, beispielsweise durch vermittelte Patenschaften in ihrer Heimat zu helfen. Wie aber sieht nun die Sache rein rechtlich aus? In vielen Fällen sind die Jugendämter bei dieser Adoptionsform, dem "Grauen Adoptionsmarkt" noch nicht einmal involviert. Es scheint da auch eine gewisse Rechtsunsicherheit zu herrschen. Geändert von Kaiser_Augustus (29.12.2010 um 11:47 Uhr). |
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| AW: Auslandsadoption "auf eigene Faust" dass hier keine realen fälle besprochen werden. ![]() bitte ändere den beitrag entsprechend, sonst ist es mit antworten schlecht. |
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| AW: Auslandsadoption "auf eigene Faust" Ist geschehen, Entschuldigung! Ich wollte aber nicht den (gelöschten) Fall besprechen. Der ist längst abgeschlossen und sollte nur als ein exemplarisches Beispiel von vielen sein. |
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| AW: Auslandsadoption "auf eigene Faust" Da der von mir geschilderte fiktive Fall warsch. In der Theorie nicht leicht zu lösen ist, mache ich hier jetzt die fiktive Lösung Lösung kund : Die besagte fiktive Familie machte sich nach Bolivien auf und besuchte dort drei Kinderheime, die von der Kirche getragen werden. Gegen eine Spende wurden ihnen dort ein sechs Monate alter Säugling (Mädchen) und ein 14 Monate alter Junge vermittelt. Der Kontakt zu der entsprechenden Behörde wurde vom Heim aus hergestellt, welches auch einen Dolmetscher stellte, da eine Unterhaltung nicht immer auf Englisch möglich war und die Adoptionsunterlagen auch in spanischer Sprache verfasst wurden. Beide Kinder bekamen somit einen bolivianischen Pass mit dem Nachnamen der Adoptiveltern. Um einen Notar mußten sich die Adoptionseltern in Bolivien übrigens nicht kümmern. Den stellte die Behörde. Dies ist aber nicht immer so. Zurück in Deutschland dann dies: Ankunft auf dem Flughafen Frankfurt: keine Probleme. Die Adoptionsunterlagen wurden von einem offiziellen und behördlich anerkannten Übersetzungsbüro übersetzt. Dann aber im heimatlichen Meldeamt: „Da gehen Sie bitte zuerst zur Ausländerbehörde und dann ins Jugendamt und klären die Angelegenheit dort.“ Auf die Frage der Adoptiveltern, was sie da sollen wiederholte sich der nur. Auf weiteres hartnäckiges Fragen meinte der dann nur „das ist so üblich“. Der Gang der fiktiven Adoptiveltern führte dann jedoch zu einem Fachanwalt in Sachen Adoptionsrecht. Der ließ sich ein paar Vollmachten unterzeichnen und nahm die Angelegenheit in die Hand. Drei Wochen später dann die Nachricht von dem RA: Alles in Ordnung! Die Adoptivltern sollten mit den Kindern zur Ausländerbehörde gehen und ihre Kinder dort „registrieren“ lassen. Der nächste Gang führte dann zum Meldeamt und zum Standesamt, wo die beiden Kinder dann angemeldet und die Adoption legitimiert wurde. Die hier übliche Wartezeit von einem Jahr musste nicht eingehalten werden, da die Kinder ja bereits adoptiert waren. Zwei Wochen später bekamen die fiktiven Adoptiveltern Post vom Jugendamt. Eine Sozialarbeiterin des Allgemeinen Sozialdienstes kündigte ihren Besuch an. Nachfrage beim RA: Den Termin können sie getrost absagen. Es ist schließlich alles unter Dach und Fach. Des lieben Frieden Willen kann es aber nicht schaden, die Jugendamtsmitarbeiterin zu einem Tee einzuladen. Das passierte dann auch. Die fiktive Sozialarbeiterin gab sich recht nett, spielte kurz mit den Kindern und schaute sich die Kinderzimmer an. Dies boten die Adoptiveltern von sich aus an. Verpflichtet waren sie dazu nicht. Im Gespräch machte die Sozialarbeiterin keinen Hehl daraus, dass eine solche Adoption wie im vorliegenden Fall vom Jugendamt gar nicht gern gesehen wird. Nun gut, das wussten die Adoptiveltern bereits und ließen die Sozialarbeiterin reden. Ob die noch mal wiederkommt? Keine Ahnung. Tipp an alle fiktiven Adoptionswilligen, die auch das Abenteuer einer Adoption auf eigene Faust auf sich nehmen wollen: Es empfiehlt sich, bereits vor dem Abflug ins Ausland Kontakt mit einem fachkundigen RA und Notar aufzunehmen, der insbesondere über Kenntnisse von Auslandsadoptionen verfügt. Da können bestimmte Fehler, die evtl. zu Problemen bei der Legitimisierung (heißt das so?) der Auslandsadoption am Heimatort führen können von vornherein vermieden werden. Auch weiß der RA am besten, welche Länder eine Auslandsadoption ermöglichen und welche Adoptionen hier evtl. zu Problemen führen können, weil die Adoptionsunterlagen des jeweiligen Landes evtl. nicht anerkannt werden. Auch evtl. „Schikanen“ der Jugendämter kann so am besten vorgebeugt werden. Diese Geschichte ist natürlich rein fiktiv. Es könnte sich also auch um ein Adoptivkind aus Ecuador handeln. Geändert von Kaiser_Augustus (28.02.2011 um 14:23 Uhr). |
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| AW: Auslandsadoption "auf eigene Faust" Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Auslandsadoption "auf eigene Faust" OK, sicher sein sicher nicht. Allerdings kann die Gefahr, nach einer Auslandsadoption echte Probleme mit den deutschen Behörden zu bekommen auf ein sehr geringes, kalkulierbares Risiko reduziert werden. Adoptionswillige Paare sollten sich von Warnungen und Horrormeldungen in den Medien und auch von Jugendämtern nicht von ihrem Vorhaben abbringen lassen. Es gilt nur eben, bestehende Risiken auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Deshalb der Tipp mit der Kontaktaufnahme zu einem Fachjuristen vor dem Aufbruch ins Adoptionsabenteuer. Die immer wieder von Jugendämtern gegenüber Adoptionswilligen getätigte Aussage, dass es aufgrund internationalen Abkommen nicht möglich sei, privat ein Kind im Ausland zu adoptieren oder dass dies nur mit Hilfe anerkannter Hilfsorganisationen bzw. freien Trägern möglich sei, ist barer Unsinn. Wichtig ist, dass das Land, in dem ein Kind adoptiert werden soll, das Haager Adoptionsübereinkommen unterzeichnet hat, wodurch sichergestellt wird, dass eine in einem solchen Mitgliedsland erfolgte Volladoption, die an ganz bestimmten Formalien gebunden ist, hier auch anerkannt wird. Das Ganze ist ein wenig kompliziert und sicher nicht ganz so einfach, wie in meinem fiktiven Fall geschildert. Wer sich aber damit ausgiebig befasst und eine „Schritt für Schritt Anleitung“ abarbeitet, sollte das schaffen und nebenbei viel Geld sparen. Zu meinem fiktiven Fall: Er ist mittlerweile nicht mehr fiktiv sondern real. Ich habe in der Beschreibung den einen oder anderen Schritt übersprungen, wie z.B. die Visabeschaffung in Bolivien. Es sollte ja auch lediglich dargestellt werden, was möglich ist. Im beschriebenen Fall haben die Adoptionseltern Glück gehabt, dass alles so klappte und die behördlichen Unterlagen und Notariatsurkunde aus Bolivien den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Ich hatte als Freund und Sozialpädagoge die Adoptionswilligen privat und unentgeltlich beraten, dabei aber doch einige, nicht unwesentliche Punkte nicht bedacht. Na ja, ist aber ja trotzdem alles gut gegangen und ich bin ein wenig schlauer. Ich bin dabei, die oben erwähnte Schritt für Schritt Anleitung für Paare, die eine Auslandsadoption anstreben, auszuarbeiten. Dabei sollen die zu berücksichtigten Besonderheiten und Vorschriften bzw. Vorgaben bestimmter Länder Berücksichtigung finden. Gerade dieser Punkt nimmt einige Zeit in Anspruch, weil doch einige zeitintensive Recherchen erforderlich sind. Da dies eine reine Freizeitbeschäftigung meinerseits ist und ich „nebenbei“ ja auch meine Familie ernähren muss, dauert das eben etwas. Zu gegebener Zeit werde ich diese Liste aber im Internet unentgeltlich veröffentlichen und regelmäßig ergänzen bzw. aktualisieren. Ab Herbst sollte dann in den einschlägigen Foren, die sich mit dem Thema Adoption bzw. Auslandsadoption beschäftigen, etwas zu finden sein. Bis dahin! |
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| AW: Auslandsadoption "auf eigene Faust" Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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