Dies ist eine Diskussion zu Auskunft der Großeltern nach Adoption?? innerhalb des Forums Adoptionsrecht
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| Auskunft der Großeltern nach Adoption?? im Zusammenhang mit einer (möglichen) Adoption hätte ich mal eine Frage: Habe ich die Möglichkeit zu erfahren, ob mein verstorbener Sohn vor seinem Tod das Kind aus erster Ehe seiner Frau (also sein Stiefkind) adoptiert hat? Wenn ja: wohin muss ich mich da wenden? Eigentlich sollte das Kind nur den Familiennamen meines Sohnes annehmen. So war es jedenfalls vorgesehen. Aber ich bin mir nicht sicher, ob statt dessen nicht doch eine richtige Adoption erfolgte. Meine Frage mag sich vielleicht merkwürdig anhören, denn schließlich könnte man doch einfach die Schwiegertochter fragen. Aber meiner Schwiegertochter gegenüber möchte ich dieses für mich heikle Thema nicht anschneiden. Hintergrund meiner Frage ist nämlich, dass mein Sohn auch ein leibliches Kind hatte. Wenn jetzt tatsächlich eine Adoption erfolgte, dann hätte dies ja auch für meinen Fall später erbrechtliche Konsequenzen, d.h. auch dieses Kind wäre dann später ja mal erbberechtigt. Aus diesem Grund möchte ich meine Schwiegertochter daher lieber nicht direkt danach fragen, um dadurch hier nicht vielleicht zu viel "Porzellan zu zerschlagen". Wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Lolek |
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| AW: Auskunft der Großeltern nach Adoption?? Hallo Morta Della! Heißt das also, dass tatsächlich ein entsprechendes Auskunftsrecht über das Standesamt besteht?? |
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| AW: Auskunft der Großeltern nach Adoption?? Hallo Lolek (was ein niedlicher Name, da werden Erinnerungen wach )zunächst mal, wenn Morty das so sagt, dann geht das auch ![]() Eine andere Möglichkeit wäre noch, den leiblichen Vater dieses Kindes (sofern bekannt) zu fragen, da dieser seine Einwilligung zur Adoption geben musste. LG LB
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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