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Anspruch auf Unterlagen aus Adoptionsakten

Dies ist eine Diskussion zu Anspruch auf Unterlagen aus Adoptionsakten innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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Alt 30.03.2008, 18:10
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Anspruch auf Unterlagen aus Adoptionsakten

Hallo,

das Grundrecht eines jeden Mensch ist es doch zu erfahren, woher er kommt und unter welchen Umständen er seinen leiblichen Eltern entzogen und später adoptiert wurde. Kann daher das Jugendamt die Herausgabe von Kopien aus der Adoptionsakte an den Adoptierten verweigern? Die entstehenden Verwaltungsgebühren und die Kopierkosten würde der Betroffene tragen.

Viele Grüße

Brine
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Alt 30.03.2008, 18:21
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AW: Anspruch auf Unterlagen aus Adoptionsakten

Zitat:
Auch haben adoptierte Kinder ab dem 16. Lebensjahr das Recht auf Einsicht in den Geburtseintrag beim Standesamt, aus der sich die Daten der leiblichen Eltern (oder bei unverheirateter Mutter zumindest dieser leiblichen Mutter) ergeben (§ 61 Personenstandsgesetz).
Aus http://de.wikipedia.org/wiki/Adoptio...gnito-Adoption
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
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  #3 (permalink)  
Alt 30.03.2008, 18:38
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AW: Anspruch auf Unterlagen aus Adoptionsakten

Danke, für die rasche Antwort. Es geht nicht in erster Linie darum zu erfahren, wer die leiblichen Eltern sind. Dies ist schon über den Weg des Standesamtes gelungen, sondern vielmehr um weitere Informationen zu den damaligen Umständen bei den leiblichen Eltern, über die Entziehung des Sorgerechts, der Zeit im Kinderheim/en und dem Ablauf des Adoptionsverfahrens. So ist bekannt, dass in der Adoptionsakte Polizeiberichte über den Zustand der Kinder bei Rettung aus der elterlichen Wohnung, Entwicklungberichte aus den Kinderheimen usw. in der Akte vorhanden sind. Und genau diese Unterlagen möchten die Betroffenen gerne in Kopie haben um sich selbst ein Bild über ihre Vergangenheit zu machen. Kann diesbezüglich vielleicht jemand weiterhelfen?
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