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Anhörung Stiefkindadoption

Dies ist eine Diskussion zu Anhörung Stiefkindadoption innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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Alt 04.08.2009, 11:51
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Anhörung Stiefkindadoption

Frau E und Herr C sind seit 5 Jahren verheiratet, haben eine kleine Tochter und ziehen gemeinsam Sohn K aus einer früheren Beziehung von C groß.
Die Mutter von K hat vor 2,5 Jahren die Adoptionspapiere "zugunsten" von E unterschrieben. Seither gab es einige Gespräche der Familie mit dem Jugendamt, auch mit Sohn K. Der letzte Bericht fiel zugunsten einer Adoption aus, der Richter des Vormundschaftsgerichtes legte einen Termin für eine Anhörung fest.
Nun fragt sich E, ob die Mutter von K auch zu der Anhörung erscheinen wird (schwierig für K, da Probleme mit der völligen Ablehnung) und ob bei dieser Anhörung nun eine Entscheidung fallen wird oder ob sich das noch länger hin ziehen wird.
Da die Mutter von K noch immer das alleinige Sorgerecht hat und sich weigert, relevante Unterlagen von K zu unterschreiben, kann dieser nun wohl nicht auf die Jugendfreizeit, Die Anhörung wäre 5 Tage vor dem Start der Jugendfreizeit...
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Alt 12.08.2009, 14:53
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AW: Anhörung Stiefkindadoption

Warum wurde nicht längst ein Sorgerechtsantrag gestellt? Defakto hat die leibl. Mutter das Sorgerecht zumindest an den Kindsvater abgegeben, weil sie ihm das Kind überließ. Mal mit dem Ju Amt sprechen. Das Kind sollte wohl auch ohne Einwilligung der leibl. Mutter an der Jugendfreizeit teilnehmen können.
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Alt 12.08.2009, 17:07
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AW: Anhörung Stiefkindadoption

Hallo,

vor zwei Jahren hat der Kindsvater das (geteilte) Sorgerecht beantragt, die Kindsmutter verweigerte dies. Grund zu ihm: "Du hast ja jetzt alles, Familie, Haus, alles toll. Das Sorgerecht kriegst Du nicht!" Grund vor dem Richter: "Ich möchte K. ja irgendwann mal zu mir nehmen..." Richter: "Bevor wir das Sorgerecht in zwei Jahren nochmal verhandeln, spreche ich dem Kindsvater das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu, das Sorgerecht bleibt bei der Mutter. Diese soll nun erstmal von Ihrem Umgangsrecht Gebrauch machen und kann dann in 12 Monaten einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts stellen."
K. war zu diesem Zeitpunkt bereits 11 Jahre alt und hatte nie Kontakt. Ab Verhandlung holte sie ihn genau 3 mal ab, dann nicht mehr. Als der Kindsvater dann doch mal wegen Unterhalt anfragte, forderte sie die Ehefrau des Vaters auf, K. zu adoptieren. Sorgerecht komme nicht in Frage, da müsse sie ja weiter zahlen...
K. kann sicher auf die Freizeit fahren, braucht jedoch einen Personalausweis. Und den kann nur der Sorgeberechtigte beantragen. Die Familie würde sich gerne den Gang zum Jugendamt ersparen, um die Unterschrift zu erzwingen, da die Freizeit ja schon in zwei Wochen beginnt und die Anhörung in einer Woche ist. Siehofft halt mal, dass das klappt. K. hat ein mulmiges Gefühl, falls die Kindsmutter auch kommt. Er weiß nicht, was er dann sagen soll.
Leider ist es in Deutschland noch immer so, dass ein unehelicher Vater keinerlei Rechte hat. Selbst dann nicht, wenn die Mutter komplett versagt.
Kein Sorgerecht ohne Zustimmung der Mutter.

Geändert von zini (12.08.2009 um 17:37 Uhr). Grund: In 2Ich"-Form geschrieben!
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Alt 12.08.2009, 17:38
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AW: Anhörung Stiefkindadoption

Hallo,

vor zwei Jahren hat der Kindsvater das (geteilte) Sorgerecht beantragt, die Kindsmutter verweigerte dies. Grund zu ihm: "Du hast ja jetzt alles, Familie, Haus, alles toll. Das Sorgerecht kriegst Du nicht!" Grund vor dem Richter: "Ich möchte K. ja irgendwann mal zu mir nehmen..." Richter: "Bevor wir das Sorgerecht in zwei Jahren nochmal verhandeln, spreche ich dem Kindsvater das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu, das Sorgerecht bleibt bei der Mutter. Diese soll nun erstmal von Ihrem Umgangsrecht Gebrauch machen und kann dann in 12 Monaten einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts stellen."
K. war zu diesem Zeitpunkt bereits 11 Jahre alt und hatte nie Kontakt. Ab Verhandlung holte sie ihn genau 3 mal ab, dann nicht mehr. Als der Kindsvater dann doch mal wegen Unterhalt anfragte, forderte sie die Ehefrau des Vaters auf, K. zu adoptieren. Sorgerecht komme nicht in Frage, da müsse sie ja weiter zahlen...
K. kann sicher auf die Freizeit fahren, braucht jedoch einen Personalausweis. Und den kann nur der Sorgeberechtigte beantragen. Die Familie würde sich gerne den Gang zum Jugendamt ersparen, um die Unterschrift zu erzwingen, da die Freizeit ja schon in zwei Wochen beginnt und die Anhörung in einer Woche ist. Siehofft halt mal, dass das klappt. K. hat ein mulmiges Gefühl, falls die Kindsmutter auch kommt. Er weiß nicht, was er dann sagen soll.
Leider ist es in Deutschland noch immer so, dass ein unehelicher Vater keinerlei Rechte hat. Selbst dann nicht, wenn die Mutter komplett versagt.
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Alt 13.08.2009, 10:42
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AW: Anhörung Stiefkindadoption

Für einen Personalausweis dürfte es dann zu spät sein. Der braucht etwas länger, aber vielleicht bekommt Kindsvater noch eine Ersatzbescheinigung vom Meldeamt, da er ja das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Allerdings braucht man doch in den meisten europ. Ländern keinen mehr.
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Alt 13.08.2009, 11:32
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AW: Anhörung Stiefkindadoption

Zitat:
Zitat von HKB
Für einen Personalausweis dürfte es dann zu spät sein. Der braucht etwas länger, aber vielleicht bekommt Kindsvater noch eine Ersatzbescheinigung vom Meldeamt, da er ja das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Allerdings braucht man doch in den meisten europ. Ländern keinen mehr.
Vielen Dank für die Bemühungen. K. muss laut Veranstalter einen Ausweis mitnehmen. Die Stadt stellt einen vorläufigen Ausweis aus, wenns brennt. Beantragen kann diesen aber tatsächlich nur der Sorgeberechtigte, ähnlich wie Schulwechsel, Operationen o.ä. Nicht ganz einfach. Wir werden den Richter fragen, ob er uns bei einem positiven Adoptionsbeschluss eine entsprechende Bestätigung für die Behörde ausstellt.
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