Dienstag, 1. September 2009, 10:00

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ALLES für leibliche Tochter ???

Dies ist eine Diskussion zu ALLES für leibliche Tochter ??? innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.01.2009, 23:19
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ALLES für leibliche Tochter ???

Guten Abend!

Folgender fiktiver Fall:

Eine Frau mit 3 kleinen Kindern heiratet zu tiefster DDR-Zeit einen alleinstehenden Mann.
Die Kinder bekommen alle den neuen Familiennamen des Mannes.
Jung verliebt wird dann ein Haus gekauft.
Nun wird das 4. Kind geboren-das einzige leibliche Kind des Mannes.
Viele Jahre vergehen und seit einem Jahr wohnt die letzte Tochter mit Ihrem Mann und Ihren 2 Kindern mit in diesem (für 2 Familien geeigneten) Haus.
Leider verstibt anschließend der leibliche Vater der 4. Tochter.
Mutter und 4.Tochter gehen zum Amt und Mutter sagt anschließend: die Beamtin teilte mit, daß das Haus der 4.Tochter alleine gehört. Und es gäbe kein Testament.

Kann bitte jemand zu diesem fiktiven Fall seine Gedanken äußern?

Danke
Arnold
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  #2 (permalink)  
Alt 05.01.2009, 00:28
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AW: ALLES für leibliche Tochter ???

Gehört ja mehr zum Erbrecht. Wurden die älteren 3 Kids denn überhaupt von dem Mann adoptiert oder wieso steht das sonst bei Adoptionsrecht?

Wenn ja: Adoptierte Kinder sind bei der gesetzlichen Erbfolge vollkommen gleichgestellt.

Wenn nein: Stiefkinder erben nix wenn kein Testament solches verfügt. Und Lebensgefährtinnen ohne Trauschein und deren Kinder auch nicht.

Waren die fiktiven Personen denn verheiratet?
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  #3 (permalink)  
Alt 05.01.2009, 10:57
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AW: ALLES für leibliche Tochter ???

Zitat:
Eine Frau mit 3 kleinen Kindern heiratet zu tiefster DDR-Zeit einen alleinstehenden Mann.
Zumindest hat die Ehefrau ein Recht auf die Hälfte des Gesamterbes (und die andere Hälfte bekäme T4), sofern kein Testament etwas anderes regelt.
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
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  #4 (permalink)  
Alt 05.01.2009, 13:59
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AW: ALLES für leibliche Tochter ???

Oh bitte um Entschuldigung!
Ich hätte besser das Thema unter Erbrecht erstellen sollen. Denn ich bin mir sehr unsicher, ob die 3 angeheirateten Kinder adoptiert sind. DDR-Recht? Angenommen in der Geburtsurkunde der 1. Tochter steht nicht der tatsächliche Geburtsname, sondern der Name des nichtleiblichen Vaters. Als Vater wird der nichtleibliche Vater genannt.

Danke für die ersten Antworten!

Gruß
Arnold
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  #5 (permalink)  
Alt 05.01.2009, 14:24
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AW: ALLES für leibliche Tochter ???

Der Erblasser verstarb in diesem fiktiven Fall im November 2008.
Kann die Mutter Ihrem 4.Kind alles übereignen?
Mein Betrachtungswinkel: Mann der 1.Tochter.

Gruß
Arnold
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  #6 (permalink)  
Alt 05.01.2009, 14:39
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AW: ALLES für leibliche Tochter ???

Grundsätzlich müsste zunächst geprüft werden ob die Kinder zu DDR Zeiten Adoptiert würden - dazu liegen zu wenige Informationen vor.

Gibt es denn einTestament?

Die Kindsmutter kann aber auf keinen Fall Ihren Erbteil des Ehemannes einfach so an die 4.Tochter abtreten. Allerdings ist eine Schenkung möglich.
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... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung!
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  #7 (permalink)  
Alt 05.01.2009, 17:03
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AW: ALLES für leibliche Tochter ???

Nein kein Testament.
Die Ehefrau steht mit Ihrem verstorbenen Ehemann zu gleichen Teilen im Grundbuch. Besitzt sie jetzt 75% vom Haus?

Gruß
Arnold
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  #8 (permalink)  
Alt 05.01.2009, 23:40
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AW: ALLES für leibliche Tochter ???



Stimmt das so, wenn keine Adoption erfolgte?

Arnold
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  #9 (permalink)  
Alt 06.01.2009, 17:50
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AW: ALLES für leibliche Tochter ???

Stimmt bedingt.

Allerdings lebt die Mutter ja wohl noch. Daher ist Stand der Dinge 75% Hausanteil Mutter, 25% Kind 4.

Was die Mutter zu lebzeiten mit Ihrem Anteil anstellt, ob sie Ihre drei Töchter aus erster Ehe enterbt (dann gibt es nur noch die Hälfte der 18750) das Haus verschenkt, etc ist allein Ihr überlassen. Von lebenden Personen kann man nix erben.,
__________________
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  #10 (permalink)  
Alt 06.01.2009, 21:04
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AW: ALLES für leibliche Tochter ???

Danke erstmal!

Ihr habt mir sehr geholfen!

Gruß
Arnold
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