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Alleinige Sorgerecht

Dies ist eine Diskussion zu Alleinige Sorgerecht innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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Alt 17.02.2010, 21:18
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Alleinige Sorgerecht

Kann man das alleinige Sorgerecht beantragen, wenn der Vater des Kindes damit einverstanden ist auch ohne Gericht etc.?

Wenn die Mutter und der Vater nicht verheiratet sind und vor der Geburt das gemeinsame Sorgerecht beantragt haben, sich jetzt aber trennen, und der Vater auch zB in schriftlicher Form seine Zustimmung für das alleinige Sorgerecht geben würde, wäre dies machbar?

Was muss die Mutter tun um das alleinige Sorgerecht zu bekommen?

Wenn die Großmutter des Kindes (die Mutter vom Vater des Kindes) mehrmals droht das Kind zu entführen, würde das als Grund ausreichen und darf die Mutter des Kindes ohne Zustimmung des Vaters des Kindes mit dem Kind ins Ausland ziehen?

Vielen Dank im Voraus
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Alt 18.02.2010, 14:58
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AW: Alleinige Sorgerecht

Nein, das alleinige SR oder ABR kann nur von einem Richter übertragen werden - handschriftliche Abmachungen untereinander sind nicht bindend.

Solange beide das ABR inne haben, darf die Mutter mit dem Kind nicht ohne Zustimmung des Vaters umziehen, auch nihct innerhalb Deutschlands.
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
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Alt 18.02.2010, 15:42
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AW: Alleinige Sorgerecht

Danke für die Antwort. Kann man in solchen Fällen ein Familienanwalt kontaktieren und wäre der für ALG2-Empfänger kostenlos? Oder wie müsste man konkret vorgehen?
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  #4 (permalink)  
Alt 18.02.2010, 15:45
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AW: Alleinige Sorgerecht

"Solange beide das ABR inne haben, darf die Mutter mit dem Kind nicht ohne Zustimmung des Vaters umziehen, auch nihct innerhalb Deutschlands".[/QUOTE]


ich bin umgezoen,habe lediglich den Vatter darüber Informiert und auch das Jugendamt.(war aber geschieden)
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  #5 (permalink)  
Alt 18.02.2010, 18:04
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AW: Alleinige Sorgerecht

Zitat:
Zitat von 123Mama123
Danke für die Antwort. Kann man in solchen Fällen ein Familienanwalt kontaktieren und wäre der für ALG2-Empfänger kostenlos? Oder wie müsste man konkret vorgehen?
Man muss hier einen Anwalt fragen, ob er auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe hin tätig wird. Diese wird immer dann gewährt, wenn der Antragsteller zu wenig Einkommen hat. Einfach mal bei einem Fachanwalt für FamRecht anfragen.

@Kresse33: Korrekt war das auf keinen Fall, den Vater vor vollendete Tatsachen zu stellen, dieser hätte schlimmstenfalls dagegen klagen können.
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