Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Adoptiveltern als leibliche Eltern angegeben

Dies ist eine Diskussion zu Adoptiveltern als leibliche Eltern angegeben innerhalb des Forums Adoptionsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 02.10.2008, 00:26
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 3
Keine Wertung, Andarias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andarias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andarias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andarias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andarias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andarias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andarias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andarias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andarias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andarias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Adoptiveltern als leibliche Eltern angegeben

Mal angenommen Kind A kommt in einer amerikanischen Kaserne als Kind dort stationierter Soldaten zur Welt. Die Eltern sind indianischer Abstammung. Als das Kind ca.6,7 Jahre alt ist, gehen die Eltern wieder zurück und entscheiden sich kurzfristig dazu, Kind A in Deutschland zu lassen. Kind A kommt dann für ca. ein Jahr in ein Heim und danach ( auch der Vorname wurde, weil heidnisch laut Kirche, geändert ) in eine Adoptionsfamilie, die mit den Eltern von Kind A befreundet war. Kind A wächst heran und beantragt im Erwachsenenalter ( die leiblichen Eltern wurden von Ihr schon besucht ) eine Abstammungsurkunde und wundert sich, dass dort die Adoptiveltern als leibliche Eltern vermerkt sind.
Die Adoptivmutter gibt Kind A über die Adoption keine weitere Auskunft, Kind A weiss nicht über welche Ämter die Adoption gelaufen ist.

Wie kann soetwas passieren?
Hat das amerikanische Adoptionsgesetz andere Richtlinien, wenn z.B. jemand auf Anonymität besteht?
Kann es was mit dem indianischen, Hintergrund der Eltern zu tun gehabt haben?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 02.10.2008, 09:26
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: .. in Deinem PC ..
Beiträge: 5.019
97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: Adoptiveltern als leibliche Eltern angegeben

Hallo,

das:
Zitat:
Zitat von Andarias
Kind A [...] wundert sich, dass dort die Adoptiveltern als leibliche Eltern vermerkt sind.
ist ein ganz normaler Vorgang.

Zitat:
§ 1755
Erlöschen von Verwandtschaftsverhältnissen

(1) Mit der Annahme erlöschen das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes und seiner Abkömmlinge zu den bisherigen Verwandten und die sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten. Ansprüche des Kindes, die bis zur Annahme entstanden sind, insbesondere auf Renten, Waisengeld und andere entsprechende wiederkehrende Leistungen, werden durch die Annahme nicht berührt; dies gilt nicht für Unterhaltsansprüche.

(2) Nimmt ein Ehegatte das Kind seines Ehegatten an, so tritt das Erlöschen nur im Verhältnis zu dem anderen Elternteil und dessen Verwandten ein.
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 02.10.2008, 14:06
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 3
Keine Wertung, Andarias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andarias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andarias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andarias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andarias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andarias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andarias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andarias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andarias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andarias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Adoptiveltern als leibliche Eltern angegeben

Danke für die Antwort

Das die Adoptiveltern in der Geburtsurkunde als Eltern stehen ist soviel ich weiss normal, da sie die gesetzlichen Vertreter sind.
Aber die Abstammungsurkunde ist, soviel ich weiss, etwas anderes. Dort müssen die leiblichen Eltern ,auch bei einem Adoptionsfall, stehen und die Adoptiveltern unter dem Vermerk "Änderung des Geburtseintrags".
In dieser Abstammungsurkunde stehen die Adoptiveltern aber dort, wo normalerweise die leiblichen Eltern vermerkt sind und unter dem Vermerk " Änderung des Geburtseintrags" steht nichts.

Oder gibt es auch Abstammungsurkunden, bei denen die Adoptiveltern quasi als leibliche Eltern eingetragen werden, als ob gar nichts geschehen wäre?
Ist das vielleicht beim amerikanischen Adoptionsrecht möglich? Vielleicht wegen dem indianischen Hintergrund. Nehmen wir mal an die Adoption war Ende der Sechziger........ in der Zeit wurden die Ureinwohner von der amerikanischen Regierungnoch ziemlich schikaniert.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 02.10.2008, 14:15
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: .. in Deinem PC ..
Beiträge: 5.019
97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: Adoptiveltern als leibliche Eltern angegeben

Zitat:
Zitat von Andarias
Aber die Abstammungsurkunde ist, soviel ich weiss, etwas anderes.
Nein,

eine Abstammungsurkunde ist der neuzeitliche Begriff für die (alte) Geburtsurkunde.

LG
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 03.10.2008, 15:34
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 3
Keine Wertung, Andarias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andarias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andarias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andarias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andarias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andarias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andarias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andarias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andarias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andarias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Adoptiveltern als leibliche Eltern angegeben

Hallo, Danke für die Antworten

Also ich habe mich nochmal erkundigt:

Die Abstammungsurkunde ist eine erweiterte Form der Geburtsurkunde.
Sie gibt die tatsächliche Abstammung wieder. Neben den Namen des Kindes, dem Geburtsdatum, dem Geburtsort und den Namen der Eltern enthält sie auch eventuelle Änderungen die nachträglich eingetreten sind, wie etwa eine Namensänderung oder Adoption. Nur aus einer Abstammungsurkunde geht hervor wer die leiblichen Eltern sind.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Adoption - Unterhaltspflicht an leibliche Eltern Adoptionsrecht 12.04.2010 09:09
Erbfolge leibliche Kinder Erbrecht 25.09.2009 16:02
Zeugnisverweigerungsrecht von Adoptivkindern gegen leibliche Eltern Adoptionsrecht 23.06.2009 20:47
ALLES für leibliche Tochter ??? Adoptionsrecht 08.01.2009 12:31
Rückriff auf leibliche Eltern mögglich? Adoptionsrecht 22.10.2007 15:14





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Adoptionsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN