Dies ist eine Diskussion zu Adoptionsantrag innerhalb des Forums Adoptionsrecht
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| Adoptionsantrag Frau X hat ein Kind geboren. Der leibliche Vater ist ein "Samenspender". Frau X lebt mit ihrem Lebensabschnittsgefährten zusammen. Dieser war bereits bei der Geburt des Kindes dabei. Nun soll das Kind adpotiert werden. Wer muss formell gesehen den Adoptionsantrag stellen? Nur der Lebensabschnittsgefährte oder dieser plus die Mutter? Und wenn beide den Antrag stellen, könnte damit die Einschaltung eines Verfahrenspflegers provoziert werden? LG, Bella
__________________ Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Also: Je mehr Käse, desto weniger Käse. Oder?! Geändert von Bella09 (28.09.2009 um 21:56 Uhr). |
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| AW: Adoptionsantrag Huch ich glaube du hast in einem anderen Forum schon mal gefragt und ich antworte nochmal.... Der Lebensgefährte muss den Antrag stellen...doch vorsicht eine Adoption kann man nie wieder rückgängig machen... Die leibliche Mutter muss natürlich einverstanden sein.... |
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| AW: Adoptionsantrag hey friedelin ![]() die mutter will auch, dass der LAG das kind adoptiert. nur ist die frage, was taktisch klüger ist: sollen beide den antrag stellen oder nur er? wann wird sich ein verfahrenspfleger einschalten? lg bella
__________________ Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Also: Je mehr Käse, desto weniger Käse. Oder?! |
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| AW: Adoptionsantrag Was ist ein "Verfahrenspfleger" ????Ähm also den Antrag stellt der Lebensgefährte....die Mutter muss einverstanden sein..... Aber in aller Offenheit übelegt euch das gut.....lasst euch zusammenschreiben, oder heiratet...das ist nur halb so anstrengend wie eine Adoption. Leider befürchte ich, das der Lebensgefährte allein weil ledig nicht die Vorraussetzungen einer Adoption mitbringt. Die Jungendämter wünschen familiäre und finanzielle Sicherheit für das Kind ( Kindeswohl) Die Fälle die mir bekannt sind ungefähr so gelaufen: Antragstellung beim Jugendamt....Prüfung aller Vorraussetzungen ( beleuchtung der Familienumstände, Beleuchtung der Finanzen und der beruflichen Umstände, Gesundheitliche Umstände...einfach alles....) dann werden die Bewerber ( da wo ich herkomme) zu Seminaren geschickt ( kostet Geld) dann arbeiten die Behörden, das dauert....hin und wieder Hausbesuche von einem Mitarbeiter der Jugendämter. Ca. ein Jahr später dann die Beglaubigung des Notars ....dann gibt es NIE WIEDER ein zurück...... |
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