Dies ist eine Diskussion zu Adoption von Volljährigen innerhalb des Forums Adoptionsrecht
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| Adoption von Volljährigen brauche mal Eure Hilfe! Ein Vater (66 Jahre) möchte die Stieftochter (26 Jahre) Adoptieren! Hierzu gibt es sehr große bedenken und zwar folgende: Der Vater heiratet 2002 zum zweiten mal, die Stiefmutter hatte 3 Erwachsene Kinder, die im Kinderheim groß geworden sind und sich nie gemeldet hatten. 2005 ist die Mutter gestorben und urplötzlich kamen die Kinder wie Parasiten aus dem nichts. Entschuldigung für das negative Wort, aber seit dem wird hier bei dem Vater das Geld regelrecht ausgesaugt! Nun die Horrornachricht! Ein Kind will den Vater zur Adoption überreden, mit der Begründung, das Sie nach der eigenen Scheidung nicht mehr den Namen Ihres Ehemanns haben will und den Leiblichen Namen auch nicht! Ist so eine Adoption überhaupt möglich und was ist mit den Leiblichen Kindern. Würde mich über jede Antwort freuen Geändert von MeisterHora (02.04.2007 um 15:16 Uhr). |
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| AW: Adoption von Volljährigen Welches Verhältnis hat und hatte er den zu seinen eigenen leiblichen Kindern????? Waren die den immer für ihn da??? Wer pflegt und betreut ihn den heute und jetzt????
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Adoption von Volljährigen Hallo Monaco also so wie ich das weiß war ein Sohn immer für ihn da und die anderen Wohnen in der Nähe! Die Stieftochter Wohnt aber ca. 300 Km weg. |
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| AW: Adoption von Volljährigen Keine für mich erschöpfende Auskunft! Ein Sohn ist immer für ihn da? Ist dieser ein leiblicher oder angeheirateter Sohn?? Wer meint es den tatsächlich ehrlich und sorgt sich um ihn??? Diese/er hätte zumindest den meisten Einfluss auf ihn, ihn von den Quatsch, oder (UN)Sinn einer Adoption zu überzeugen. derlei Grund ist mehr als fadenscheinig, der ist eher wohl durchdacht! Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Adoption von Volljährigen Alle drei Kinder sind Leibliche Kinder! Der Einfluss ist begrenzt, der Vater ist zu sehr von der Stieftochter anscheinend Physisch befangen, sieht darin vieleicht seine zu früh verstorbene 2. Ehefrau! Weitere Geschichtliche zusammenhänge würden hier zu weit führen und am Thema vorbei. Die zwei anderen Söhne habe dies am eigenem Leib erlebt als sie ihre Meinung über das vorhaben der Adoption deutlich geäusert haben.------ seit dem wurde der Kontakt von seiten des Vaters abgebrochen. Der Sohn wo sich bis jetzt immer um den Vater kümmert, sucht eben nach anderen wegen um eine solche Adoption zu verhindern. |
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| AW: Adoption von Volljährigen Vielleicht findet dieser Sohn über einen gemeinsamen vermittelnden Bekannten, Verwandten (Onkel, Tante,etc.) Zugang zu Vaters Herz und Hirn???? Zumal der Vater eventuell nicht die Konsequenzen erkennt! Ist der Vater bei klaren Verstand??? Vielleicht sollten Sie mal mit den Hausarzt von ihm darüber ein Gespräch suchen???? Drücke die Daumen, sofern es nicht nur um Geld und Gier geht! Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Adoption von Volljährigen Hallo Monaco, gibt es irgendwelche Rechtliche Mittel so eine Adoption seitens der Leiblichen Kinder zu verhindern? |
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| AW: Adoption von Volljährigen "§ 1769 (Kinder) Die Annahme eines Volljährigen darf nicht ausgesprochen werden, wenn ihr überwiegende Interessen der Kinder des Annehmenden oder des Anzunehmenden entgegenstehen." Quelle: http://www.adoption.de/faq.htm Vielleicht ist das eine Möglichkeit. |
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| AW: Adoption von Volljährigen Wenn der Vater geistig und körperlich ok. ist, sollte man ihm seine Entscheidungen überlassen. |
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