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Adoption Volljährige nach Minderjährigen-Recht

Dies ist eine Diskussion zu Adoption Volljährige nach Minderjährigen-Recht innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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Alt 17.10.2009, 13:09
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Adoption Volljährige nach Minderjährigen-Recht

Mal angenommen, eine 23-jährige Frau möchte sich von ihrem Stiefvater adoptieren lassen, der schon seit 18 Jahren mit der Mutter der Frau verheiratet ist.
Dann kommt vom Gericht ein Brief, in dem sie die Adresse des Erzeugers der Frau verlangen, da er "zu beteiligen" ist.

Was genau meint das Gericht mit "zu beteiligen"? Muss er einverstanden sein? Muss er bei Gericht anwesend sein?
Was ist wenn die Adresse des Erzeugers unbekannt ist?

LG
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  #2 (permalink)  
Alt 19.10.2009, 20:47
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AW: Adoption Volljährige nach Minderjährigen-Recht

Da mit Adoption durch den Stiefvater nach § 1772 sämtliche verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Erzeuger und Tochter rechtlich erlöschen, ist der Erzeuger davon in Kenntnis zu setzen.

Die volljährige Tochter kann nur nach Minderjährigenrecht adoptiert werden, wenn keine "überwiegenden Interessen" ihres Erzeugers dem entgegen stehen. Dies ist abzuklären.

Quis et unde
__________________
Des Menschen Wille ist sein Himmelreich,
der Weg dort hin nicht selten die Hölle!

Geändert von Quis et unde (19.10.2009 um 21:17 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 20.10.2009, 19:11
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AW: Adoption Volljährige nach Minderjährigen-Recht

Dankeschön.

Ist wohl kaum gegen seine Interessen, er ist dann schließlich ein paar tausende Euro Schulden los
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  #4 (permalink)  
Alt 15.01.2010, 16:22
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AW: Adoption Volljährige nach Minderjährigen-Recht

Mal angenommen, der Gerichtstermin für diese Adoption steht fest. Ist die Adoption mit diesem Gerichtstermin abgeschlossen oder geht es danach noch weiter?
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  #5 (permalink)  
Alt 15.01.2010, 19:23
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AW: Adoption Volljährige nach Minderjährigen-Recht

Zitat:
Zitat von Bellydance
Ist wohl kaum gegen seine Interessen, er ist dann schließlich ein paar tausende Euro Schulden los
Wie denn genau
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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Alt 15.01.2010, 21:46
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AW: Adoption Volljährige nach Minderjährigen-Recht

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Alt 16.01.2010, 10:15
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AW: Adoption Volljährige nach Minderjährigen-Recht

Zitat:
Zitat von Bellydance
Mal angenommen, der Gerichtstermin für diese Adoption steht fest. Ist die Adoption mit diesem Gerichtstermin abgeschlossen oder geht es danach noch weiter?
Kann mir dazu jemand was sagen?
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