Dies ist eine Diskussion zu Adoption - Unterhaltspflicht an leibliche Eltern innerhalb des Forums Adoptionsrecht
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| Adoption - Unterhaltspflicht an leibliche Eltern ich bin mir nicht sicher, ob das das richtige Unterforum ist, da es um Adoption und Sozialrecht geht. Mal angenommen Frau A hat 2 uneheliche Töchter Maya und Tina Maya (die älterer) war unmittelbar nach der Geburt zur Apotion freigegeben worden. Maya ist inzwischen verheiratet (Hausfrau) und hat Kinder. Tina hat regelmäßiges Einkommen und eigenen Hausstand, pflegt die Mutter. Frau A ist Sozialfall. War zeitlebens nie fest angestellt. Keinerlei Rücklagen. Miete und Krankenkasse wird vom Sozialamt gezahlt. Tina sorgen für den Rest. Beim Sozialamt ist von der älteren Tochter nichts bekannt und Frau A besteht darauf, dass dort nichts bekannt wird Nun steht eine evtl. Pflegebedürftigkeit (Demenz) von Frau A an. Tina steht nun vor dem Problem, dass sie die zusätzlichen Pflegeleistungen unmöglich alleine erbringen kann, sich aber andererseits aber an die Vorgabe der Mutter halten will, Maya nicht zu belasten. Würde sich an der aktuellen Situation etwas ändern, wenn das Sozialamt Meldung von der 2.ten Tochter bekäme d.h. könnte das Sozialamt die ältere Tochter (d.h. deren Familieneinkommen) in die Pflicht nehmen ggf. die jetzigen Zahlungen reduzieren oder ggf. eine Rückzahlungen fordern ? Wie sieht es im Falle einer tatsächlichen Pflegebedürftigkeit aus ? Hat Tina rechtliche Anhabe gegen Maya ? Wie sieht es ggf. aus, wenn zudem auch die Adoptivmutter von Maya finanziell (Altersheim etc.) unterstützt werden muß ? Gruß, Mike |
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| AW: Adoption - Unterhaltspflicht an leibliche Eltern M.W. nö. Bei einer Adoption erlöschen sämtliche Rechte und Pflichten gegeneinander und gehen auf die Adoptiveltern über... Ich sehe da keine Chance des Sozialamts die adoptierte Tochter (selbst wenn sie diese ausfindig machen könnte) in die Pflicht zu nehmen... Dopamin
__________________ Keine Rechtsberatung - eher der Bereich (Nach-) Denkhilfe Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen? |
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