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Adoption ungültig???

Dies ist eine Diskussion zu Adoption ungültig??? innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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Alt 01.05.2008, 20:33
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Exclamation Adoption ungültig???

Folgender Fall

A wird von B schwanger. Verheimlicht es jedoch B weil sie mittlerweile getrennt sind und gibt als Vater stattdessen C (einen guten Freund) an. C weiß über die Sache bescheid und spielt mit und wird als leiblicher Vater angegeben. Die Mutter A lernt nach ca. 7 Jahren D kennen, heiratet und D adoptiert das Kind X mit Zustimmung des eingetragenen Vaters C.

Mit 20 Jahren lernt das Kind X seinen leiblichen Vater B kennen und macht einen Vaterschaftstest der positiv ist. Ist die Adoption von D, mit Zustimmung des eingetragenen Vaters C noch wirksam?

Die Mutter A hat finanzielle Unterstützung vom Amt bekommen, muß sie diese wegen Falschangabe zurückzahlen, bzw. der leibliche Vater diese ersetzen?
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Alt 01.05.2008, 21:59
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AW: Adoption ungültig???

Zitat:
Zitat von Maik83
Ist die Adoption von D, mit Zustimmung des eingetragenen Vaters C noch wirksam?
JA! D ist der Adoptivvater, da damals C juristisch gesehen als Vater galt und wirksam zustimmen konnte.

Zitat:
Die Mutter A hat finanzielle Unterstützung vom Amt bekommen, muß sie diese wegen Falschangabe zurückzahlen, bzw. der leibliche Vater diese ersetzen?
Nein, C war der Vater, solange bis D den Sohn adoptiert hatte..
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Alt 02.05.2008, 12:07
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AW: Adoption ungültig???

Kann B die Adoption anfechten Aufgrund der Falschaussage von A ? Dem Vater B wurden doch seine Rechte vorenthalten. Sowas muß doch rechtliche Folgen haben. Die Falschangaben waren doch rechtswidrig???
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Alt 02.05.2008, 12:09
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AW: Adoption ungültig???

Seit wann weiß denn B, der Vater des Kindes zu sein ?
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Alt 02.05.2008, 12:11
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AW: Adoption ungültig???

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Alt 02.05.2008, 12:21
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AW: Adoption ungültig???

Nunja - eine Anfechtung wäre in meinen Augen nur möglich, wenn C noch als Vater eingetragen wäre - aber da nun D adoptiert hat und das auch rechtmäßig:

Zitat:
§ 1747
Einwilligung der Eltern des Kindes

(1) Zur Annahme eines Kindes ist die Einwilligung der Eltern erforderlich. Sofern kein anderer Mann nach § 1592 als Vater anzusehen ist, gilt im Sinne des Satzes 1 und des § 1748 Abs. 4 als Vater, wer die Voraussetzung des § 1600d Abs. 2 Satz 1 glaubhaft macht.


§ 1592
Vaterschaft

Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 640h Abs. 2 der Zivilprozessordnung gerichtlich festgestellt ist.
..ist eine Anfechtung gegen einen Adoptivvater wohl nicht möglich, zumal wenn das Kind noch in der Familie der beiden wohnt und somit eine sozial-familiäre Beziehung vorliegt.

Mal eine Frage:

Was wird mit dieser Anfechtung denn bezweckt?
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Alt 02.05.2008, 13:52
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AW: Adoption ungültig???

Zitat:
Zitat von Maik83
Kann B die Adoption anfechten Aufgrund der Falschaussage von A ? Dem Vater B wurden doch seine Rechte vorenthalten. Sowas muß doch rechtliche Folgen haben. Die Falschangaben waren doch rechtswidrig???
Kann B denn beweisen, das es sich um eine wissentliche Falschaussage gehandelt hat?
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... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung!
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Alt 02.05.2008, 14:47
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AW: Adoption ungültig???

Zitat:
Zitat von Maik83
Die Falschangaben waren doch rechtswidrig???
Um mal diesen Punkt aufzugreifen - wenn jmd. sich als Vater eintragen lässt, und das mit Zustimmung der Mutter tut, so gilt er für und gegen jeden als gesetzl. Papa - mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten,

Pflicht war die Unterhaltszahlung für dieses Kind und ein Recht u.a., einer Adoption zuzustimmen.

Da beißt die Maus keinen Faden ab - ist jetzt einfach so.
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Alt 02.05.2008, 15:51
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AW: Adoption ungültig???

Dieser Fall ist real, dem leiblichen Vater wurden mehr oder weniger all die Jahre sein Kind vorenthalten. Wenn ich an dessen Stelle wäre würde ich alles versuchen um meine Rechte (bzw. mein Gewissen dem Kind gegenüber) zu bekommen.

Also heißt das mit anderen Worten eine Mutter ist nicht gezwungen den rechtm. Vater anzugeben? bzw. ihn darüber zu informieren?

Im Interesse des Steuerzahlers müßte doch so etwas rechtlich verfolgt werden.
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Alt 02.05.2008, 16:01
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AW: Adoption ungültig???

Zitat:
Zitat von Maik83
Wenn ich an dessen Stelle wäre würde ich alles versuchen um meine Rechte (bzw. mein Gewissen dem Kind gegenüber) zu bekommen.
Maik, so sehr ich diese Wut verstehe - aber haben Sie sich mal überlegt (selbst wenn B sich jetzt als Vater eintragen lassen könnte), dass dann Schadenersatzforderungen für 20 Jahre Unterhalt auf ihn zukommen würden? Man hat dann nicht nur Rechte - sondern auch Pflichten.

Mäßig gerechnet mit 300 Eur/Monat * 12 * 20 Jahre = 72.000 Euro

Zitat:
Also heißt das mit anderen Worten eine Mutter ist nicht gezwungen den rechtm. Vater anzugeben? bzw. ihn darüber zu informieren?
Juristisch gesehen nicht, was man davon moralisch halten soll, steht ja auf einem anderen Blatt.
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