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Adoption und Erbrecht

Dies ist eine Diskussion zu Adoption und Erbrecht innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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Alt 25.01.2010, 16:51
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Adoption und Erbrecht

Kann ein(e) Adoptierte(r) sowohl die leiblichen Eltern als auch die Adoptiveltern in gesetzlicher Erbfolge beerben ?
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Alt 25.01.2010, 17:00
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AW: Adoption und Erbrecht

Das kommt darauf an, ob es sich um die Adoption eines Kindes (Volladoption) oder die eines Erwachsenen handelt. Mit der Adoption erlischt jegliches rechtliches Verwandschaftsverhältnis bei der Volladoption. Das Kind erbt also, bezogen auf die gesetzliche Erbfolge, nur von seinen Adoptiveltern. Bei der normalen Erwachsenenadoption (Ausnahme § 1772 BGB) erlischt das Verwandschaftsverhältnis zur "alten" Familie nicht.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.02.2010, 15:43
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AW: Adoption und Erbrecht

Bei Adoption im Bereich der BRD vor 1/1977 erbt das Kind nach beiden Elternpaaren, wenn die Adoptionseltern nicht notariell widersprochen haben. Nach den Ursprungseltern erbt es bei Adoption vor 1977 auf jeden Fall.
Im Bereich der neuen Bundesländer gab es andere Adoptionsgesetze, die bis heute nachwirken. Dort wurde ab 1956 jede Adoption zur Volladoption und das Verwandtschaftsverhältnis zu den Ursprungseltern erlosch.
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