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adoption rückgänig machen nach fast 6 jahren

Dies ist eine Diskussion zu adoption rückgänig machen nach fast 6 jahren innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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Alt 07.07.2011, 21:27
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adoption rückgänig machen nach fast 6 jahren

hallo ich habe eine frage also person x hat ihren sohn von vor fast 6 jahren zur adoption frei gegeben,( an stiefmutter und vater) aber unter dem umständen das person x erst 18 geworden war und bei der geburt des sohnes erst 14 war. Person x wurde massive unter druck gesetzt zb. wuzrde sie immer rausgeworfen von zuhause das schloss wurde ausgewechselt sie wurde körperlich und geisteig fertig gemacht ihr sohn wurde ihr immer mehr entzogen und sagte nun bald mama zur stiefmutter keiner glaubte ihr selbst das jugendamt nicht es ging soweit das sie keine kraft mehr hatte und so unterschrieb person x. DCer aktuelle stand ist der sohn von person x ist nun fast 9 jahre alt lebt bei der person x stiefmutter oder ex stiefmutter weil mitlerweile ist der vater geschieden sie enthält soger ihnen die kinder und den sohn von person x und er wurde schon gehauen von des stuiefmutters neuen mann und wird auch offt angemäckert das weis person x aus sicherer qwellen . meine frage ist jetzt ist es möglich person x ihren sohn zurück bekommt platz hat sie 1 zimmer wäre sofort frei person x hat inzwischen 2 kinder aus einer ehe eine fast 3 jährige und 1 jährige und ein stiefkind von 12 und eine ausbildung abgschlossen einen mann der ab sep eine 3 jährige ausbildung anfängt und keine schulden person x ist momentan in elternzeit und kennt ihren sohn aktuelle durch verwante er denkt es wäre seine schwester und hat einen guten draght zur ihnen sie liebt ihn sehr und leidet sehr darunter und war deswegen soger 3 jahre in terapie unt trotz allem hat sie bis jetzt alles geschaft in jungen jahren von 23 ich bitte um ehlihe andworten bitte bitte danke ela
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Alt 13.07.2011, 18:57
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AW: adoption rückgänig machen nach fast 6 jahren

Eine Adoption ist nicht rückgängig zu machen, so traurig dass für die Mutter ist.

Vielleicht kann die Mutter irgendwann einen netten Kontakt aufbauen. Kinder können ganz gut mit 2 Müttern umgehen. Müssen sie in Patchworkfamilien auch.
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Alt 25.07.2011, 11:00
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AW: adoption rückgänig machen nach fast 6 jahren

HKB hat schon Recht, eine Adoption ist nicht umkehrbar.
Im Übrigen würde eine korrekte Schreibweise und eine normale Satzbildung das Erfassen des Sachverhaltes unheimlich erleichtern. Auch das kann man üben!

Gruß Jansiline
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Alt 26.07.2011, 21:45
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AW: adoption rückgänig machen nach fast 6 jahren

Und wie sähe das rechtlich aus, wenn der Sohn als Pflegekind in die Familie seiner richtigen Mutter kommt? Ist immerhin besser, als von dem Lover seiner Stiefmutter geschlagen zu werden.
Ich würd vorschlagen, den Lover wegen Körperverletzung anzuzeigen, soweit es beweisbar ist.
Irgendwann wird der Sohn auch nach seiner richtigen Mutter fragen. Wenn ich mir dann die Gedankengänge eines Kindes vorstelle, ist Pflegemutti = richtige Mutti, sicherlich für den Sohn akzeptabler als mit der Tatsache zu leben, meine Mutter will mich nie wieder haben.
Aber man kennt ja die mehr als merkwürdigen Vorstellungen des Jugendamtes, die entscheiden leider viel zu oft zum Leid der Kinder.
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Alt 26.07.2011, 22:14
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AW: adoption rückgänig machen nach fast 6 jahren

Ich hab ja keine Ahnung von dem Thema, aber kann eine Adoption denn gültig sein, auch wenn die Mutter zu der Unterschrift genötigt wurde?
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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Alt 27.07.2011, 10:17
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AW: adoption rückgänig machen nach fast 6 jahren

Ja diese Unterschrift ist gültig, denn niemand darf/muss sich zu irgend etwas zwingen lassen und die damals Beteiligten werden hierfür keine eidesstattliche Versicherung abgeben.
Selbst die langsam bekannt werdenden Zwangsadoptionen der ehem. DDR sind kaum beweisbar und nicht umkehrbar.
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Alt 20.12.2011, 21:06
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AW: adoption rückgänig machen nach fast 6 jahren

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Ich hab ja keine Ahnung von dem Thema, aber kann eine Adoption denn gültig sein, auch wenn die Mutter zu der Unterschrift genötigt wurde?
Wir hatten aber auch mal sowas gelesen, dass die Adoptionsfreigabe nicht erzwungen werden darf, ansonsten sei die Adoption m.E. ungültig oder anullierbar.

In Rechtsschriften ersehbar.

Ist vielleicht wirklich schwierig, wegen evtl. mangelnder Beweisbarkeit??
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