Dies ist eine Diskussion zu adoption rückgänig machen nach fast 6 jahren innerhalb des Forums Adoptionsrecht
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| adoption rückgänig machen nach fast 6 jahren |
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| AW: adoption rückgänig machen nach fast 6 jahren Eine Adoption ist nicht rückgängig zu machen, so traurig dass für die Mutter ist. Vielleicht kann die Mutter irgendwann einen netten Kontakt aufbauen. Kinder können ganz gut mit 2 Müttern umgehen. Müssen sie in Patchworkfamilien auch. |
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| AW: adoption rückgänig machen nach fast 6 jahren HKB hat schon Recht, eine Adoption ist nicht umkehrbar. Im Übrigen würde eine korrekte Schreibweise und eine normale Satzbildung das Erfassen des Sachverhaltes unheimlich erleichtern. Auch das kann man üben! Gruß Jansiline |
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| AW: adoption rückgänig machen nach fast 6 jahren Und wie sähe das rechtlich aus, wenn der Sohn als Pflegekind in die Familie seiner richtigen Mutter kommt? Ist immerhin besser, als von dem Lover seiner Stiefmutter geschlagen zu werden. Ich würd vorschlagen, den Lover wegen Körperverletzung anzuzeigen, soweit es beweisbar ist. Irgendwann wird der Sohn auch nach seiner richtigen Mutter fragen. Wenn ich mir dann die Gedankengänge eines Kindes vorstelle, ist Pflegemutti = richtige Mutti, sicherlich für den Sohn akzeptabler als mit der Tatsache zu leben, meine Mutter will mich nie wieder haben. Aber man kennt ja die mehr als merkwürdigen Vorstellungen des Jugendamtes, die entscheiden leider viel zu oft zum Leid der Kinder. |
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| AW: adoption rückgänig machen nach fast 6 jahren Ich hab ja keine Ahnung von dem Thema, aber kann eine Adoption denn gültig sein, auch wenn die Mutter zu der Unterschrift genötigt wurde?
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: adoption rückgänig machen nach fast 6 jahren Ja diese Unterschrift ist gültig, denn niemand darf/muss sich zu irgend etwas zwingen lassen und die damals Beteiligten werden hierfür keine eidesstattliche Versicherung abgeben. Selbst die langsam bekannt werdenden Zwangsadoptionen der ehem. DDR sind kaum beweisbar und nicht umkehrbar. |
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| AW: adoption rückgänig machen nach fast 6 jahren Zitat:
In Rechtsschriften ersehbar. Ist vielleicht wirklich schwierig, wegen evtl. mangelnder Beweisbarkeit?? |
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