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Adoption rückgängig machen nach Tod?

Dies ist eine Diskussion zu Adoption rückgängig machen nach Tod? innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.11.2010, 15:36
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Question Adoption rückgängig machen nach Tod?

Adoptivvater A will die Adoption von Adoptivsohn S rückgängig machen da er nicht will das der Leibliche Sohn L einen Anteil auf das spätere Erbe hat! A sagte er war beim notar und der meinte es wäre möglich da es kein normaler Tod sondern Mord und Selbstmord war! Nun will A L das Erbe abkaufen und eine Verzichterklärung auf das spätere Erbe machen!
Ist das möglich die Adoption nach dem Tod von S rückgängig zu machen?
Danke schonmal im vorraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 16.11.2010, 12:43
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AW: Adoption rückgängig machen nach Tod?

Zitat:
Zitat von horst1 Beitrag anzeigen
Adoptivvater A will die Adoption von Adoptivsohn S rückgängig machen da er nicht will das der Leibliche Sohn L einen Anteil auf das spätere Erbe hat! A sagte er war beim notar und der meinte es wäre möglich da es kein normaler Tod sondern Mord und Selbstmord war! Nun will A L das Erbe abkaufen und eine Verzichterklärung auf das spätere Erbe machen!
Ich verstehe nicht ganz.

A = Vater
S = Adoptivsohn
L = leiblicher Sohn von A

Wer ist gestorben? Wenn A noch lebt, wie kann dann L erben?

Gruß

Pro
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  #3 (permalink)  
Alt 16.11.2010, 12:52
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AW: Adoption rückgängig machen nach Tod?

A = Vater
S = Adoptivsohn
L = leiblicher Sohn von S

gestorben ist S (scheinbar durch selbstmord, es scheint vorher aber ein mord begangen zu haben.)
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  #4 (permalink)  
Alt 16.11.2010, 12:55
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AW: Adoption rückgängig machen nach Tod?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
A = Vater
S = Adoptivsohn
L = leiblicher Sohn von S

gestorben ist S (scheinbar durch selbstmord, es scheint vorher aber ein mord begangen zu haben.)
Lese ich zwar sooo nicht heraus, macht aber Sinn.

Mal abwarten was der TE schreibt.

Gruß

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  #5 (permalink)  
Alt 16.11.2010, 14:14
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AW: Adoption rückgängig machen nach Tod?

tut mir leid hab da was durcheinander gebracht!
Also
A=Adoptivvater vom verstorbenem
S=Vater
L=Leiblicher Sohn
S hat seine lebensgefährtin umgebracht und sich danach selber!
Nun will A Die Adoption rückgängig machen nach dem Tod dies ist doch garnicht möglich? Er sagt er will nicht das L dann mal von ihm was erbt und will das erbe jetzt abkaufen und einen Verzicht auf sein späteres Erbe unterschrieben haben durch eine kleine Aufstockung die aber meiner Meinung nach viel zu gering ist! Er droht ansonsten die Adoption rückgängig zu machen damit ich dann später wenn er stirbt mal nichtsmehr kriegen würde!?
Wer kennt sich damit aus wär sehr wichtig ob er damit durchkommen könnte?
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  #6 (permalink)  
Alt 16.11.2010, 14:33
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AW: Adoption rückgängig machen nach Tod?

Zitat:
Zitat von horst1 Beitrag anzeigen
A sagte er war beim notar und der meinte es wäre möglich da es kein normaler Tod sondern Mord und Selbstmord war!
Ich denke das A flunkert. Eine Adoption rückgängig zu machen, ist mehr als begrenzt, siehe § 1760 bis § 1763 BGB.

Mehr Information hier.

Gruß

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