Dies ist eine Diskussion zu Adoption ohne Zustimmung des nicht-sorgeberechtigten Elternteils innerhalb des Forums Adoptionsrecht
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| Aufgrund des unzuverlässigen Verhaltens des Exmannes wollen diese keinen Kontakt zum Vater und dieser erhält aufgrund der Tatsache kein Umgangsrecht. Ex-Ehefrau H lebt nun seit der Scheidung mit Lebensgefährten A. Dieser ist bereits seit Jahren Erzieher, Vater, Vertrauter....der Kinder. Ex-Ehefrau und Lebensgefährte wollen nun heiraten und die Kinder sollen und wollen den gemeinsamen Ehenamen des Lebensgefährten annehmen. Auch will der Lebensgefährte und zukünftige Ehemann die Kinder adoptieren. Alle drei Kinder bejahen dies. Kann eine Namensänderung ohne Zustimmung des leiblichen Vaters erfolgen? Können die Kinder adoptiert werden? Der biologiosche Vater hat kein Sorgerecht, kein Umgangsrecht und zahlt auch keinen Unterhalt. Danke im Voraus für Eure Antworten |
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| AW: Adoption ohne Zustimmung des nicht-sorgeberechtigten Elternteils Hallo Zitat:
Zitat:
Zitat Satz 3; Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes. Nur das Familienbgericht kann die Einwilligung des Vaters ersetzen. Zitat:
Sollte eine Adoption möglich sein bzw erfolgen, dann kann natürlich auch der Name des Kindes geändert werden, sogar der Geburtsname. Aber bitte nicht vergessen; Auch bei einer Adoption haben die biologischen Großeltern der Kinder immer noch ein Umgangsrecht. Hier der Link wo ich dies erklärte; http://www.juraforum.de/forum/t215147/s.html Gruß Pro |
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| AW: Adoption ohne Zustimmung des nicht-sorgeberechtigten Elternteils Zitat:
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| AW: Adoption ohne Zustimmung des nicht-sorgeberechtigten Elternteils Zitat:
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