Dies ist eine Diskussion zu Adoption nach Hochzeit innerhalb des Forums Adoptionsrecht
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| Adoption nach Hochzeit angenommen Herr X (50 Jahre) heiratet Frau Y (40) Jahre. Diese hat einen Sohn (24 Jahre). Frau Y war mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet. Der Vater des Kindes hat sich seit ca. 3-4 Jahren nicht mehr gemeldet und hat sich auch nie um das Kind gekümmert. Ist es möglich, dass Herr X den Sohn ohne Zustimmung des Vaters adoptiert? Wenn eine Adoption möglich ist, wie sieht es dann mit der Namensgebung für den Shon aus? Kann er seinen Namen behalten oder muss er hier den Namen des Herrn X annehmen? Mit freundlichen Grüßen Sven |
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| AW: Adoption nach Hochzeit Bei der Erwachsenenadoption ist die Zustimmung der Eltern des Anzunehmenden nicht notwendig. Prinzipiell wird der Geburtsname des Anzunehmenden geändert, vergl. § 1757 BGB.
__________________ Ius est ars boni et aequi - D 1,1,1 |
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| AW: Adoption nach Hochzeit Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Bei der Hochzeit hat Frau Y den Namen von Herr X angenommen. Der Sohn trägt im Moment noch den Ursprünglichen Nachname von Frau Y. Nach § 1757 BGB würde dann der Familienname des Sohnes auf den von Herr X abgeändert werden. Nach Abs. 4 ist es möglich den bisherigen Familiennamen vorranzustellen. Muss dann der Shon immer mit seinem bisherigen Familiennamen + dem neuen Namen unterschreieben? Und wie sieht es aus, wenn der Sohn heiratet. Muss dann seine Frau ebenfalls den Familiennamen + Nachname von Herr X annehmen? Mit freundlichen Grüßen Sven |
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| AW: Adoption nach Hochzeit Wenn Herr Müller von Herrn Meier adoptiert wird, kann er gem. § 1757 BGB seinen Namen voranstellen, dann heißt er Herr Müller-Meier. Mit der späteren Hochzeit hat das nichts zu tun, da haben die Ehegatten die Möglichkeiten des § 1355 BGB, wobei zu beachten ist, dass Geburtsname des Herrn Müller-Meier jedenfalls nicht mehr der Name Müller ist (vergl § 1757 I, IV BGB).
__________________ Ius est ars boni et aequi - D 1,1,1 |
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| AW: Adoption nach Hochzeit Meines Wissens nach ist nach Volljährigkeit des Kindes die Zustimmung des Vaters/Mutter nicht mehr nötig. Ich adoptiere gerade meinen Stiefsohn, und der wurde gefragt, ob er seinen Namen behalten will oder wechseln möchte. |
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