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Adoption Halbwaise Erbrecht

Dies ist eine Diskussion zu Adoption Halbwaise Erbrecht innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.11.2010, 23:13
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Adoption Halbwaise Erbrecht

Frau C und Herr K haben eine Tochter H.
C ist gestorben. Die Eltern von C leben noch. C hat keine Geschwister. Sterben die Eltern von C so erbt H und es gelten die Freibeträge wie für die leibliche Tochter, da diese nicht mehr lebt.
K heiratet Frau N. N möchte H adoptieren.
Verändert sich das Erbrechts-Verhältnis von H zu ihren Großeltern, wenn sie von N adoptiert wird?

Beste Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 12.11.2010, 10:06
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AW: Adoption Halbwaise Erbrecht

Hallo

Es kommt darauf an ob es sich um eine Adoption eines volljährigen oder minderjährigen Kindes handelt.

Folgender Link erklärt dies sehr schön. Hier klicken.

Gruß

Pro
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  #3 (permalink)  
Alt 13.11.2010, 13:55
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AW: Adoption Halbwaise Erbrecht

Hallo Pro,

danke für den Link.
Die Besonderheit in diesem Fall wird dort leider nicht direkt erklärt
Ist evtl. auch mehr im Erbrecht zu sehen.
Die Kernfrage ist:
Wenn ein minderjähriger Halbwaise adoptiert wird, verändert sich dann sein Verhältnis (bezogen auf die Erbschaftssteuer) zu seinen Großeltern (Eltern des verstorbenen Elternteils)?
Entsteht durch die Adoption der Fall, dass beim Tode der Großeltern nicht mehr ihr Enkel, sondern irgendwelche weit entfernten Verwandten oben in der Erbfolge stehen?

Grüße
H+K

Geändert von Hinz+Kunz (13.11.2010 um 14:22 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 15.11.2010, 08:43
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AW: Adoption Halbwaise Erbrecht

Zitat:
Zitat von Hinz+Kunz Beitrag anzeigen
Die Kernfrage ist:
Wenn ein minderjähriger Halbwaise adoptiert wird, verändert sich dann sein Verhältnis (bezogen auf die Erbschaftssteuer) zu seinen Großeltern (Eltern des verstorbenen Elternteils)?
Erbschaftssteuer entsteht doch nur bei einer Erbeschaft. Und wann eine Erbschaft möglich ist, steht doch im Link.

Gruß

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Stichworte
adoption, erbfolge, erbrecht, großeltern, halbwaise

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