Dies ist eine Diskussion zu Adoption eines Volljährigen(31) innerhalb des Forums Adoptionsrecht
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| Ein Sohn (jetzt 31) wurde vor 19 Jahren durch eine List von Mutter(damals 35Jahre) und Schwester(damals17Jahre) überredet bei der Heirat des neuen Mannes der Mutter den Name des Mannes anzunehmen. Er stimmte nur zu,wenn seine Schwester auch so hieße. Am Tag der Hochzeit stellte sich jedoch heraus, das die Schwester den Namen nicht angenommen hat. Dies war noch nach DDR-Recht!!!!! Die Schwester ist nur die Tochter der Mutter,denn der Vater (jetzt 66Jahre) des Sohnes hatte Sie mit 8Monaten adoptiert. Der Sohn ist der einzige leibliche Nachkomme des Vaters und der Vater fragt ihn oft nach einer Namensänderung,jetzt bekam der Sohn jedoch einen Tipp aus dem Freundeskreis,zwecks einer Adoption. Der Sohn fühlt sich auch seit der Namensänderung vor 19 Jahren sehr heimatlos,vielleicht liegt es ja auch daran. Der Vater befindet sich ca.650Km entfernt vom Sohn. Es befindet sich ebenfalls ein sehr langer Stammbaum seitens des Vaters und auch deshalb möchte der Vater seinen Sohn zurück. Der Vater wurde von 2005 - 2007 von einem Pflegedienst besucht und befindet sich nun seit 2007 in einem betreutem Wohnen in Vollpflege mit Pflegestufe II. Er besitzt einen Betreuer der Stadt,welcher ihm sein Geld einteilt usw.!Er ist nicht entmündigt. D.h. auch,dass das Sozialamt viele Jahre Gelder beigesteuert hat. Der Stiefvater wird sein Ja für eine Adoption sicher geben...! Was fällt nun dem Sohn bei einer Adoption zu? Also,kann er zur Rückzahlung von Geldern verpflichtet werden? Was kostet eine Adoption? Welche Ämter müssen aufgesucht werden? Kann eine Vormundschaft zum Vater erwirkt werden,damit der Betreuer nur noch geringfügige Tätigkeiten erledigen darf? Um den Vater zu unterstützen,wird das Sozialamt bestimmt nach der Adoption an den Sohn herantreten, mit was/wie viel muß der Sohn rechnen? Nun bitte ich um tolle Antworten,damit ich allen Zusammen etwas helfen kann. Happy Day,mikrobi6... |
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| AW: Adoption eines Volljährigen(31) Moment, der Sohn hat doch damals nur den Namen des Stiefvaters angenommen (Einbenennung) und wurde nicht adoptiert, richtig? Dann ist er rechtlich gesehen noch immer der Sohn seines Vaters und daher kann dieser ihn auch nicht adoptieren! Zitat:
der Sohn hat einen Freibetrag von 1400 Eur/Monat -. alles was er mehr verdient, wird zu 50% angerechnet. LG LB
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Adoption eines Volljährigen(31) Er meinte,adoptiert worden zu sein,aber frage das nochmals nach. Das Sozialamt ist aber an ihn bis jetzt nicht herangetreten,also muß er doch adoptiet worden sein,oder???? Ich bedanke mich schon einmal für die promte und schnelle Antwort...Cappuccino ist bereits unterwegs... |
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| AW: Adoption eines Volljährigen(31) Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Adoption eines Volljährigen(31) So,erst einmal Dankeschön! Nun habe ich ein paar Infos mehr, denn angeblich,so spricht der Vater,wäre tatsächlich nur eine Namensschenkung erfolgt,denn eine Urkunde existiert nicht!!! Da aber nun der Betreuer der Stadt vom Sozialamt bezahlt wird und somit Geldangelegenheiten unter seine Fittiche hat und der Vater nicht entmündigt ist, kann der Sohn nach Annahme des väterlichen Namens schon zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden? Wo erkundigt er sich am Besten, ob er dann und wie viel bezahlen muß ? Kann er auch dagegen Klagen? Er ist noch Single und liegt mit seinem Verdienst ca.600 über dem Selbstbehalt. Verstehe ich dies dann so richtig,das dann 300 = 50% darstellen und diese dann vom Sozialamt eingefordert werden? Der Vater erbte vor einigen Tagen und soll, laut Betreuer, die gesamte Summe an das Sozialamt überweisen.Darf die Stadt so etwas anweisen???Kommt mir "Spanisch" vor. Der Betreuer scheint mir nicht sehr Glaubwürdig!!!!!!!!! Gut,dann schicke ich ne Coke light rüber.... |
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| AW: Adoption eines Volljährigen(31) Zitat:
Einfach überweisen würde ich an seiner Stelle nicht. Zitat:
Wenn er sich vorab informieren will, so könnte er zB einen Anwalt mit Spezialisierungsrichtung Sozialrecht beauftragen, das mal durchzurechnen; aber die 300 Eur kommen mir ansonsten korrekt vor (falls der Sohn mal eine Familie gründen sollte, gehen dann allerdings diese Ansprüche vor, d.h. möglicherweise ist er dann seine Verpflichtung ggü. dem Sozialamt los). LG
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Adoption eines Volljährigen(31) Mal angenommen, der Sohn kennt die genauen Zusammenhänge nicht, dann sollte er zuerst mal seinen ORIGINAL Geburtseintrag mit allen RANDVERMERKEN und Beischreibungen an seinem Geburtsstandesamt anfordern. Da steht jede Adoption oder Einbenennung drin. Wenn Sohn in Ehe 2 von Vater 2 nur einbenannt wurde und Vater 1 der leibliche Vater ist (lt.Geburtseintrag), dann sollte der Sohn prüfen, ob Vater 1 seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nachgekommen ist. Hat Vater 1 niemals bezahlt, könnte der Unterhaltsanspruch gegen den Sohn aufgehoben werden wegen ..... weiss den genauen Wortlaut nicht. Auf jeden Fall, wenn der Vater nie gezahlt hat braucht der Sohn im Alter nicht für ihn zu sorgen. Unabhängig vom Recht kann er dem Vater jede Fürsorge und dazu völlig freiwillig und nicht aktenkundig Geld zukommen lassen. Mit seinem erhaltenen Erbe muss der Vater für seinen Unterhalt einstehen. |
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