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Adoption eines Erwachsenen Hier: §1769 BGB

Dies ist eine Diskussion zu Adoption eines Erwachsenen Hier: §1769 BGB innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.09.2006, 12:41
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Adoption eines Erwachsenen Hier: §1769 BGB

kann mit mal jemand folgenden Paragraphen erklären?

§ 1769 Verbot der Annahme Die Annahme eines Volljährigen darf nicht ausgesprochen werden, wenn ihr überwiegende Interessen der Kinder des Annehmenden oder des Anzunehmenden entgegenstehen.

und hierbei ganz besonders, was sind in diesem Falle überwiegende Interessen der Kinder des Annehmenden???
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  #2 (permalink)  
Alt 27.09.2006, 15:35
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AW: Adoption eines Erwachsenen Hier: §1769 BGB

Also, man kann auch ein erwachsenes "Kind" adoptieren, weil dieser eventuell schon eine zeitlang bei dem jenigen wohnt, sich um ihn kümmert oder aus welchen Gründen auch immer.

Der Volljährige = Adoptivperson = Anzunehmender
Annehmender = Der den Jenigen adoptiert = dessen Kinder sind diese vom Annehmenden

Wenn die Kinder des Adoptivvaters etwas dagegen haben ( erbrechtliche Gründe ), so besteht ein überwiegendes Interesse der Kinder des Annehmenden, die Adoption zu verhindern.
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