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Adoption des unehelichen erwachsenen Sohnes

Dies ist eine Diskussion zu Adoption des unehelichen erwachsenen Sohnes innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.02.2009, 11:00
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Wink Adoption des unehelichen erwachsenen Sohnes

Wenn ein Mann einen unehelichen Sohn hat für den er auch die Alimente bezahlt hat, kann er diesen dann als erwachsenen adoptieren? Wie geht das und was kostet sowas? Wenn der Vater Grundsicherung erhält, darf er dann trotz dieser schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse adoptieren? Wenn dieser leibliche Vater aus einer sehr reichen Familie stammen würde, wäre dessen adoptierter Sohn dann in der Erbfolge (vor allem in Bezug auf den reichen Großvater) falls dessen Vater vor dem Großvater stirbt?
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  #2 (permalink)  
Alt 03.02.2009, 11:56
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AW: Adoption des unehelichen erwachsenen Sohnes

Zitat:
Wenn ein Mann einen unehelichen Sohn hat für den er auch die Alimente bezahlt hat, kann er diesen dann als erwachsenen adoptieren?
Nein, wenn er seinen Sohn bereits als solchen anerkannt hat (immerhin zahlt er ja deswegen auch Unterhalt), kann er ihn nicht extra noch adoptieren, er ist ja bereits sein Sohn.

Was soll denn mit einer Adoption erreicht werden?
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  #3 (permalink)  
Alt 03.02.2009, 13:03
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AW: Adoption des unehelichen erwachsenen Sohnes

Damit soll erreicht werden, dass der Sohn in der Erbfolge ist, falls der Großvater erst nach dem Vater des Sohnes sterben sollte. Rückt er in der Erbfolge automatisch nach, falls sein Vater einmal vor dem Großvater stirbt?
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  #4 (permalink)  
Alt 03.02.2009, 14:53
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AW: Adoption des unehelichen erwachsenen Sohnes

Zitat:
Zitat von sabmisch
Rückt er in der Erbfolge automatisch nach, falls sein Vater einmal vor dem Großvater stirbt?
Ja, er tritt dann an die Stelle seines Vaters (ggf. mit seinen Geschwistern).
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  #5 (permalink)  
Alt 18.02.2009, 22:36
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AW: Adoption des unehelichen erwachsenen Sohnes

Zitat:
Zitat von La Belle
Nein, wenn er seinen Sohn bereits als solchen anerkannt hat (immerhin zahlt er ja deswegen auch Unterhalt), kann er ihn nicht extra noch adoptieren, er ist ja bereits sein Sohn.
Wenn ich mich nicht irre, müsste die Anerkennung der Vaterschaft doch aber offiziell beurkundet worden sein, oder?
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Johann Wolfgang von Goethe
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  #6 (permalink)  
Alt 19.02.2009, 13:24
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AW: Adoption des unehelichen erwachsenen Sohnes

Zitat:
Zitat von Ed van Schleck
Wenn ich mich nicht irre, müsste die Anerkennung der Vaterschaft doch aber offiziell beurkundet worden sein, oder?
Ich hab auch nichts anderes behauptet - aber ich gehe stark davon aus, dass wenn er Unterhalt gezahlt hat, er vorher auch als Vater anerkannt wurde (ansonsten bestünde diese Verpflichtung nämlich nicht).
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  #7 (permalink)  
Alt 19.02.2009, 14:16
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AW: Adoption des unehelichen erwachsenen Sohnes

Danke für Deine Antwort.

Ob die Vaterschaft beurkundet ist, konnte ich der Fragestellung nicht entnehmen. Soll es auch Väter geben, die Alimente freiwillig zahlen, ohne dass die Vaterschaft offiziell anerkannt wurde.

Deshalb meine Nachfrage.
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Johann Wolfgang von Goethe
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  #8 (permalink)  
Alt 19.02.2009, 14:34
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AW: Adoption des unehelichen erwachsenen Sohnes

Zitat:
Zitat von Ed van Schleck
Soll es auch Väter geben, die Alimente freiwillig zahlen, ohne dass die Vaterschaft offiziell anerkannt wurde.
Das sind die Doofen.

Zum TE; Wenn der Vater die Vaterschaft des Sohnes anerkannt hat, dann steht der Sohn auch so in der Erbfolge.

Gruß

Pro
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  #9 (permalink)  
Alt 19.02.2009, 18:27
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AW: Adoption des unehelichen erwachsenen Sohnes

Zitat:
Zitat von Pro
Das sind die Doofen.
Naja, manchmal auch "nur" die Väter von Gottes heimlichen Kindern.
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  #10 (permalink)  
Alt 02.03.2009, 18:40
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AW: Adoption des unehelichen erwachsenen Sohnes

Ich gehe davon aus, dass der Sohn nach 1949 geboren wurde, sonst gilt er erbrechtlich als nicht verwandt. Auch dann nicht, wenn die Vaterschaft anerkannt war und Unterhalt gezahlt wurde.In diesem Fall müsste er einTestament zu Gunsten des Sohnes machen.
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