Dies ist eine Diskussion zu Adoption bei Einverständnis des Vaters innerhalb des Forums Adoptionsrecht
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| Adoption bei Einverständnis des Vaters ich würde gerne ein paar Meinungen zu folgendem Fall lesen: Personen : Mutter ( Mu ) Freund der Mutter ( Fr ) Kind I ( J ) & Kind II ( M ) Vater ( V ) V hat noch 2 weitere Kinder aus erster Ehe die ebenfalls bei deren Mutter leben *********************************** Mu und V leben in getrennten Wohnungen, seit J 6 Monate alt ist ( heute 5 ), M ( heute 3 ) hat nie mit V zusammengelebt ( Wochenendpapa Entfernung der ursprünglichen Wohnorte ca 15 km ). Mu, J und M sind vor einem halben Jahr zu Fr gezogen. Seitdem sind sie 170 km westlich vom ursprünglichem Wohnort. Vor 3 Monaten nun ist V 300 km nördlich vom ursprünglichem Wohnort wohnhaft. V und Kinder haben sich seit einem halben Jahr nicht mehr gesehen. Mu & Fr wollen ende diesen Jahres bis spätestens Anfang nächsten Jahres heiraten. Mu hat nun den V gefragt, ob er bitte das damals freiwillig geteilte Sorgerecht ( Mu & V waren nie verheiratet ), an Mu abtritt, da die gemeinsame Sorge sich auf die Entfernung nur sehr erschwert durchführen lässt. Das möchte V nicht, aber er hat gefragt, ob Mu & Fr sich nicht mal überlegen möchten, nach der Hochzeit von Fr adoptieren zu lassen. ( Vermutung: Unterhalt, für 4 Kinder an zwei Mütter, wäre dadurch besser regelbar, da 2 wegfallen ) Fr möchte die Kinder sehr gerne adoptieren. #Was kommt an amtlichem Schriftkram auf Mu, Fr und V zu? #Kann amtlich jemand etwas dagegen haben, das die Kinder dann den Namen des Fr tragen sollen? #Kann es Probleme geben, weil Fr ( heute 29 ) mit 18 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, weil er in der Firma seines Bruders als Geschäftsführer eingetragen war und dieser diese Firma in die absichtliche Konkurrenz geführt hat ( Verurteilung war Betrug ) ? #Müssen Mu, V und Fr zusammen auf "EINEM" Amt auftauchen um diese Papiere zu unterschreiben oder kann das auch jeder in seinem Wohnort schriftlich machen und der zuständigen Behörde zusenden? Über Infos würde ich mich sehr freuen! Vielen Dank, Monika
__________________ Danke und lieben Gruß, Monika |
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| AW: Adoption bei Einverständnis des Vaters Unabhängig von der Vergangenheit der Eltern, kann die Mutter das alleinige Sorgerecht nach § 1671 BGB beantragen, solange es dem Wohle des Kindes nicht schadet. Dem Vater steht jedoch weiterhin ein Besuchsrecht zu, welches bei Uneinigkeiten der Eltern ebenso gerichtlich geregelt wird. Zur Adoption ( Annahme des Kindes ) sei folgendes gesagt. Hier muss der leibliche Vater dem zustimmen. Geregelt ist dies nach § 1747 BGB. Ohne Zustimmung der beider leiblicher Eltern, ist eine Annahme des Kindes nicht möglich. Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass die Eltern sich nach den Belangen der Kinder richten sollten und weniger um die Eigenen. Denn die gerichte entscheiden zum Wohle des Kindes und nicht der Eltern. Gruß Pro |
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| AW: Adoption bei Einverständnis des Vaters Hier PRO nicht recht zu geben, wäre ein Affront gegen das Wohl des Kindes, bzw. das Recht auf Vater und Mutter! Trotz dessen, sofern der leibliche Vater tatsächlich seine eigenen Kinder als Last und Ungemach ansieht, sollte derlei Überlegung wert sein dürfen. Ich selbst mahne zur Bedacht, da dies eine Entscheidung von "grosser Tragweite" für die Kinder sein könnte. Der Vater stiehlt sich aus allen Verpflichtungen, nebst späteren Erbanteilen,...... ...... ....... Der nicht biologische Vater, aber der mit täglicher Zuneigung zu "seinen" Kindern verbleibt, als Vater und Freund. Kurzum, würde den leiblichen Vater nicht so kostengünstig aus der Falle entlassen!!! Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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