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Adoption aus Indianerreservat nach Deutschland

Dies ist eine Diskussion zu Adoption aus Indianerreservat nach Deutschland innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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Alt 16.03.2009, 11:20
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Adoption aus Indianerreservat nach Deutschland

Angenommen, 1968 ist ein Deutscher Monteur auf Montage in einem Indianer Reservat (z.B. das der Cayuga im Bundesstaat New York),hätte dort ein kurzes Stelldichein mit einer Indianerin, und erführe dann drei Jahre später,längst zurück in Deutschland von einem Sohn dort, um den er sich bitte kümmern solle. Wäre es möglich, dass dieses Kind einfach 3jährig nach Deutschland geschickt würde, dort vom Vater adoptiert würde, inklusive Eintragung eines deutschen Geburtsortes? Wäre das Bureau for Indian Affairs dafür zuständig und müsste nicht der eigentliche Geburtsort im Personalausweis stehen? Und hätte 3jährig, dieses Kind nicht längst einen Namen, der nicht einfach dann in Deutschland in einen deutschen geändert werden könnte?
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Alt 16.03.2009, 13:10
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AW: Adoption aus Indianerreservat nach Deutschland

warum sollte der vater sein eigenes kind adoptieren?? ich dachte er müsste nur die vaterschaft anerkennen??

hmmm und wie kommst du auf 3jährig?? wenn das kind 1968 gezeugt wurde, dann ist es jetzt doch schon ca. 40 jahre alt...?
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  #3 (permalink)  
Alt 16.03.2009, 15:38
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AW: Adoption aus Indianerreservat nach Deutschland

Vielleicht weil er das Kind ist *mal vermute*?
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Alt 16.03.2009, 15:45
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AW: Adoption aus Indianerreservat nach Deutschland

1971 galt vermutl. noch eine ganz andere Rechtslage als heutzutage bezüglich Ausländerrecht, Adoptionsrecht, Vaterschaftsanerkennung, Namensrecht, Staatsangehörigkeitsrecht und was da sonst noch so dran hängt. Da müsste man wohl mal Spezialisten auf dem Gebiet befragen, ein Laienforum wird damit wohl schnell überfordert sein. Also ab zu einem spezialisierten Anwalt.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.03.2009, 21:14
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AW: Adoption aus Indianerreservat nach Deutschland

ja guten morgen an mich selbst
jetzt habe ich das verstanden... leider kenne ich mich auch nicht mit dem damaligen recht aus. das dürfte hier vermutlich auch schwierig werden.
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