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Adoption

Dies ist eine Diskussion zu Adoption innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.02.2010, 19:27
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Adoption

Hallo!

Folgender Fall:

Frau X hat ein Kind bekommen. Mit dem V ater war sie nicht verheiratet. Dieser verstirbt als das Kind 2,5 Jahre alt ist.

Dann lernt sie Herrn Y kennen. Sie heiraten und bekommen 2 Kinder. Auch Frau Xs (jetzt Y) Sohn heisst. jetzt Y.

Er weiss auch nicht, dass er nicht den gleichen Vater hatt wie seine 2 Schwestern. Nun würde Herr Y diesen Jungen auch gerne adoptieren, aber das geht angeblich nicht, ohne dass der Junge erfährt, dass es nicht sein leiblicher Vater ist.

Das möchte Ehepaar Y aber unbedingt vermeiden. Geht eine Adoption wirklich nicht anders? Was würde sowas überhaupt kosten?

Und noch ein Problem. Auch in der Geburtsurkunde steht leider der leibliche Vater drinne. Wie kann man das ändern, oder kann man das wenigstes so ändern, dass nur die Mutter drinnsteht. Das könnte man ja noch erklären. Denn Frau Y war mit diesem Mann nur 3 Wochen zusammen. Deshalb wird dieser Mann sowieso nie Einfluss auf den Jungenhaben, zumal er ja eh verstorben ist.

Was kann man tun?
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  #2 (permalink)  
Alt 24.02.2010, 20:01
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AW: Adoption

Abgesehen davon, dass eine solche Geheimniskrämerei um den wahren Vater bestimmt nicht dem Kindeswohl dient, meint das Gesetz:

Zitat:
§ 1746
Einwilligung des Kindes

(1) Zur Annahme ist die Einwilligung des Kindes erforderlich. Für ein Kind, das geschäftsunfähig oder noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nur sein gesetzlicher Vertreter die Einwilligung erteilen. Im Übrigen kann das Kind die Einwilligung nur selbst erteilen; es bedarf hierzu der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. Die Einwilligung bedarf bei unterschiedlicher Staatsangehörigkeit des Annehmenden und des Kindes der Genehmigung des Familiengerichts; dies gilt nicht, wenn die Annahme deutschem Recht unterliegt.

(2) Hat das Kind das 14. Lebensjahr vollendet und ist es nicht geschäftsunfähig, so kann es die Einwilligung bis zum Wirksamwerden des Ausspruchs der Annahme gegenüber dem Familiengericht widerrufen. Der Widerruf bedarf der öffentlichen Beurkundung. Eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist nicht erforderlich.

(3) Verweigert der Vormund oder Pfleger die Einwilligung oder Zustimmung ohne triftigen Grund, so kann das Familiengericht sie ersetzen; einer Erklärung nach Absatz 1 durch die Eltern bedarf es nicht, soweit diese nach den §§ 1747, 1750 unwiderruflich in die Annahme eingewilligt haben oder ihre Einwilligung nach § 1748 durch das Familiengericht ersetzt worden ist.
Wie alt ist denn der Sohn?
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Alt 24.02.2010, 20:33
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AW: Adoption

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  #4 (permalink)  
Alt 24.02.2010, 20:37
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AW: Adoption

Okay, dann muss das Kind nicht selbst einwilligen.

Mir ist nicht bekannt, dass dem Jungen gesagt werden muss, dass er adoptiert wird.

Zu der Frage mit der Geburtsurkunde: Da wird der leibliche Vater so lang drin stehen, bis das Kind erfolgreich adoptiert wurde.
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Alt 24.02.2010, 20:43
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AW: Adoption

@La Belle:
Wenn das Kind zb15 jahre alt ist und adoptiert werden will,Frau X ist schon lange geschieden(Hat lebenspartner Y der das kind adoptieren möchte) und beide haben das sorge recht, wird die Adoption gehen?Ohne das Herr X einwilligen muss?
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  #6 (permalink)  
Alt 24.02.2010, 20:46
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AW: Adoption

@kresse33

Doch, der leibliche Vater muss der Adoption zustimmen, selbst wenn er das Sorgerecht nicht hätte.

Zitat:
§ 1747
Einwilligung der Eltern des Kindes

(1) Zur Annahme eines Kindes ist die Einwilligung der Eltern erforderlich.
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  #7 (permalink)  
Alt 24.02.2010, 20:51
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AW: Adoption

Und wenn er nur aus purem totz nicht einwilligen will dann hat Frau keine Chancen?
Kind vors Gericht zerren mag fragesteller nicht
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  #8 (permalink)  
Alt 24.02.2010, 20:51
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AW: Adoption

Danke La Belle. Hast mir sehr weiter geholfen. Kennst dich super aus, eventuell auch im Bankrecht? Habe da auch mal einen fiktiven Fall geschildert, der in meinem Bekanntenkreis besteht und leider noch keine Antwort bekommen. Kannst du mir da vielleicht auch helfen? Wäre super. Dankeschön!
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  #9 (permalink)  
Alt 25.02.2010, 08:38
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AW: Adoption

Zitat:
Zitat von kresse33
Und wenn er nur aus purem totz nicht einwilligen will dann hat Frau keine Chancen?
Kind vors Gericht zerren mag fragesteller nicht
Der Vater lebt nicht mehr!!!

Ansonsten hat La Belle alles geschrieben.

PS: Im Bankrecht ist Mucki58 ein guter Ansprechpartner.

Gruß

Pro
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  #10 (permalink)  
Alt 05.03.2010, 18:52
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AW: Adoption

Zum Thema Adaption gibt auch Information auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

http://www.bmfsfj.de/wegweiser/stich...id=101234.html
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