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Ablehnung der Adoption durch Jugendamt

Dies ist eine Diskussion zu Ablehnung der Adoption durch Jugendamt innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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Alt 26.07.2007, 13:17
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Ablehnung der Adoption durch Jugendamt

Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ein 5jähriges Kind lebt seit seinem 10 Lebensmonat in einer Pflegefamilie. Mutter hatte seitdem keinen Kontakt mehr zum Kind. Vater hat seit etwa einem Jahr keinen Kontakt mehr zum Kind.
Beide Elternteile sind sich einig, dass sie das Kind zur Adoption freigeben wollen und haben dies dem Jugendamt erklärt.
Jugendamt lehnt eine Adoptionsfreigabe ab mit der Begründung, die Pflegeeltern wollen das Kind nicht adoptieren und eine andere Familie kommt für die Adoption nicht in Fage, weil das Kind eine zu starke Bindung zur Pflegefamilie hat.
Wie kann das sein?
Was können die Eltern gegen diese Ablehnung tun?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank.
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  #2 (permalink)  
Alt 31.07.2007, 15:19
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AW: Ablehnung der Adoption durch Jugendamt

Gegenfrage? Warum wollen die leibliche Eltern etwas gegen die Ablehnung tun?
Es geht bei solchen Entscheidungen zuvorderst um das Kindswohl! Um dem ist mit Sicherheit am besten gedient, wenn es in seiner Ihm bekannten Umgebung bleibt. So wie der fiktive Fall dargelegt ist, kann man der Erklärung des Jugendamtes nur zustimmen. Es ist überhaupt nicht zu Beanstanden.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.08.2007, 06:52
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AW: Ablehnung der Adoption durch Jugendamt

Hallo juletill,
weil sich die leiblichen Eltern für ihr Kind wünschen, dass es in dauerhaften Verhältnissen aufwächst und nicht von einer Pflegefamilie in die nächste geschoben wird.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.08.2007, 11:24
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AW: Ablehnung der Adoption durch Jugendamt

Eine gute Info. Der Wunsch der leiblichen Eltern für die Zukunft Ihres Kindes ist schon in Erfüllung gegangen! Eine Adoption ist gar nicht nötig. Es scheínt nur ein Missverständniss zum Begriff Pflegefamilie vorzuliegen.
In diesem fiktiven Fall unterscheidet man wahrscheinlich nur zwischen Kurzzeit- und Dauerpflege.
Die Kurzzeitpflege (eigentlich bis zu 6 Monate, manchmal leider auch bis zu 2 Jahre) dient dazu, daß man während dieser Zeit klärt, ob das Kind z.B. in die Herkunftsfamilie zurückkehren kann oder darf, oder ob es Dauerhaft in einerPflegefamilie untergebracht wird.

Wenn ich richtig verstanden habe, lebt das Kind seit dem 10 Monat in derselben Familie. Daher dürfte es sich um eine Dauerpflege handeln. Die ist in der Regel bis zum 18. Geburtstag(!) befristet.

Von drohendem Hin- und Herschieben kann also gar keine Rede sein. Genau das soll wahrscheinlich duch die Ablehnung der Adoptionsfreigabe an eine fremde Familie ja vermieden werden.
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