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Alt 25.08.2010, 14:11
DonCorleone DonCorleone ist offline
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AW: Seit 4 Jahren mit einer Kroatin verh, Stiefkinder adotieren

Dochdoch, den § 1747 brauchen die Beteiligten, der ist aber nicht "zusätzlich". Mit zusätzlich meinte ich etwaige Zustimmungserfordernisse des ausländischen Rechts nach Art. 22 EGBGB. Diese fallen weg, wenn die Kinder staatenlos sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
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Ius est ars boni et aequi - D 1,1,1
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