
25.08.2010, 14:02
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| V.I.P. | | Registriert seit: Jul 2006 Alter: 40
Beiträge: 9.197
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| AW: Seit 4 Jahren mit einer Kroatin verh, Stiefkinder adotieren Zitat:
Zitat von DonCorleone Was spricht also dagegen, erstmal zum Notar zu gehen, sich beraten zu lassen und dann ggf. einen Adoptionsantrag zu beurkunden? | So ist es. Zitat:
Zitat von DonCorleone Die deutsche Staatsangehörigkeit wird bei einer Minderjährigenadoption ohnehin vermittelt. | Stimmt auch, siehe § 6 StAG. Zitat:
Zitat von DonCorleone Und wenn das Kind keinem Staat angehört, sind auch keine zusätzlichen Zustimmungserfordernisse zu beachten. | Sicher? Also bleibt § 1747 Abs. 1 BGB unbeachtet, obwohl die Vaterschaftsanerkennung vorliegt? Ich meine nein, aber lass mich gern überzeugen.
Gruß
Pro |