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Alt 25.08.2010, 14:02
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AW: Seit 4 Jahren mit einer Kroatin verh, Stiefkinder adotieren

Zitat:
Zitat von DonCorleone Beitrag anzeigen
Was spricht also dagegen, erstmal zum Notar zu gehen, sich beraten zu lassen und dann ggf. einen Adoptionsantrag zu beurkunden?
So ist es.
Zitat:
Zitat von DonCorleone Beitrag anzeigen
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird bei einer Minderjährigenadoption ohnehin vermittelt.
Stimmt auch, siehe § 6 StAG.
Zitat:
Zitat von DonCorleone Beitrag anzeigen
Und wenn das Kind keinem Staat angehört, sind auch keine zusätzlichen Zustimmungserfordernisse zu beachten.
Sicher? Also bleibt § 1747 Abs. 1 BGB unbeachtet, obwohl die Vaterschaftsanerkennung vorliegt? Ich meine nein, aber lass mich gern überzeugen.

Gruß

Pro
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