Anonyme Samenspende: Vater Staat wird nicht zum Zahlvater
22.05.2012, 15:27 | Familie & Erben | 0 Kommentare
VGH Mannheim weist Antrag auf Unterhaltsvorschuss ab
Mannheim (jur). Entscheidet sich eine Frau für eine künstliche Befruchtung mit anonym gespendetem Samen, kann sie nicht später Vater Staat zum Zahlvater machen. Das Kind hat keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einem am Dienstag, 22. Mai 2012, bekanntgegebenen Urteil vom 3. Mai 2012 entschied (Az.: 12 S 2935/11).
Im Streitfall hatte die Mutter gehofft, ihr Lebenspartner werde sie heiraten. Weil er sich jedoch weigerte, die Vaterschaft für die mit anonymem Spendersamen gezeugte inzwischen dreijährige Tochter anzuerkennen, beantragte die Mutter Unterhaltsvorschuss.
Unterhaltsvorschuss wird von den kommunalen Jugendämtern gewährt, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt. Die Behörde versucht dann, sich das Geld von dem Elternteil zurückzuholen. Die Leistung ist unabhängig von sozialer Bedürftigkeit.
Im Streitfall lehnte der Zollernalbkreis den Antrag ab. Denn die Mutter habe „bewusst auf die Kenntnis eines gesetzlich zum Unterhalt verpflichteten Vaters verzichtet“. Nach dem Verwaltungsgericht Sigmaringen ist dem nun auch der VGH gefolgt. Der Unterhaltsvorschuss sei als Vorschuss gedacht, betonten die Mannheimer Richter. Dies setze voraus, dass die Behörde Rückgriff auf den unterhaltspflichtigen Elternteil nehmen kann. Das aber sei nach einer anonymen Samenspende nicht der Fall.
Anders könne die Sache allenfalls liegen, wenn ein Mann die Vaterschaft anerkannt hat und daher als „rechtlicher Vater“ zum Unterhalt verpflichtet ist. Dies treffe hier aber ebenfalls nicht zu.
Wegen grundsätzlicher Bedeutung ließ der VGH die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.
Quelle: (c) www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage
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