JuraForum.de > Service > Disclaimer bzw. Haftungsausschluss
Sie können kostenlos das folgende Disclaimer-Muster für Ihre Homepage übernehmen, solange Sie unsere Webseite am Ende als Quelle anklickbar verlinken.
HINWEIS: Sie können gern unseren Disclaimer kostenlos verwenden, aber bitte verlinken Sie uns anklickbar am Fußende des Disclaimers als Quelle.
Der Disclaimer darf auf privaten und auch kommerziellen Webseiten verwendet werden.
Nachfolgend finden Sie den HTML-Code des Disclaimer-Musters, den Sie kopieren und in Ihre Homepage einfügen können:
Sie nutzen Google Analytics oder Adsense? Sie haben das FACEBOOK "Gefällt mir"-Plugin eingebaut? Bitte beachten Sie unsere Ausführungen am Seitenende zum Datenschutz.
Anmerkungen zum Disclaimer:
[1] zu "4. Datenschutz im Disclaimer":
Bitte beachten Sie die Ausführungen unten am Seitenende zum Datenschutz, wenn Sie Google Analytics oder Google Adsense auf Ihrer Webseite einsetzen. Wenn Sie die vorgenannten Dienste verwenden, sollten Sie wie von Google in seinen AGB gefordert entsprechende Datenschutzhinweise auf Ihrer Website integrieren.
Ersetzen Sie dazu bitte diesen Text des Disclaimers mit den Datenschutzhinweisen von Google:
Durch den Besuch der Webseite des Anbieters können Informationen über den Zugriff (Datum, Uhrzeit, betrachtete Seite) gespeichert werden. Diese Daten gehören nicht zu den personenbezogenen Daten, sondern sind anonymisiert. Sie werden ausschließlich zu statistischen Zwecken ausgewertet. Eine Weitergabe an Dritte, zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken, findet nicht statt.
[2] zu "5. Besondere Nutzungsbedingungen im Disclaimer":
Wenn man die Vielzahl der Nutzungsmöglichkeiten und Angebote auf einer Website bedenkt, ist es nur zu empfehlen, für die jeweiligen speziellen und vor allem ggf. auch kostenpflichtigen Nutzungen und Angebote (z.B. Shops, Foren, Free-E-Mail, Newsletter oder Branchenbücher) auch spezielle Nutzungsbedingungen bzw. AGB zu verwenden! Denn in diesem Falle kommt es sehr schnell zu einem Vertrag mit weiteren gesetzlichen Informationspflichten. Werden solche speziellen Angebote nicht angeboten, kann man ggf. auch Nr. 5 weglassen.
Der Begriff "Disclaimer" kommt aus dem Englischen und bedeutet wörtlich übersetzt "Verzichtserklärung bzw. Dementi". Im Internet wird dieser oft mit einem sog. "Haftungsausschluss" gleichgesetzt. Vorliegend wird ein Disclaimer jedoch nicht nur als reiner "Haftungsausschluss" betrachtet, sondern als eine Art rechtliches Werkzeug, mit dem man bestimmte rechtliche Punkte seiner Webseite regeln bzw. womit man auf bestimmte "Gefahren" hinweisen kann. So bietet ein Disclaimer auch die Möglichkeit festzulegen, ob man Werbung per E-Mail von Jedermann empfangen mag oder ob man seine Homepageinhalte Jedermann zur Verfügung stellen möchte (z.B. per GNU-Lizenz). Darüber hinaus kann man hierbei gleich Informationen zum Datenschutz unterbringen (vgl. hierzu § 13 Abs. 1 TMG, wonach man den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorganges informieren muss.). Des Weiteren sollte man als Website-Betreiber natürlich immer auch an ein Impressum denken.
Oft wird ein Disclaimer als Mittel zur Begrenzung der Haftung für externe Links verwendet. Dabei findet man häufig als Zitat das Urteil vom 12. Mai 1998 des Landgericht Hamburgs in etwa der Form:
Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert. Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu Eigen.
Solch eine pauschale Distanzierung schadet nach einigen Auffassungen sogar mehr als sie nützt, da sie vor Gericht als Indiz eines bestimmten Unrechtsbewußtseins gelten könnte.(1) Eine pauschale Distanzierung sollte daher vermieden werden. Rechtlich ist die Freizeichung von der Haftung für externe Links nicht geklärt. Ein Hinweis, dass es sich bei den externen Inhalten bzw. Links um Angebote Dritter handelt, kann zumindest eine inhaltliche Abgrenzung von den fremden und eigenen Inhalten bewirken. Von wesentlicher Bedeutung sind dabei auch die objektiven Umstände wie die äußere Gestaltung der Website und die inhaltliche Einbeziehung der Links bzw. Inhalte geschieht (z.B. per Frames, Deeplink, Linkliste, Quelle im Artikel). Dabei kann auch schon die Angabe des Datums auf der Homepage zum Zeitpunkt der Linksetzung vorteilhaft sein, um ggf. nachweisen zu können, dass verlinkte Inhalte zum Zeitpunkt der Verlinkung noch nicht rechtswidrig waren. Insoweit ist auch umstritten, ob trotz Überprüfung beim Setzen des Links eine weitere Nachforschungs- bzw. Überprüfungspflicht besteht.(2) Daher sollte man wohl zur Sicherheit doch in bestimmten Abständen seine Links kontrollieren. Denn der Hinweis, man habe keinen nachträglichen Einluss mehr hinsichtlich der Änderungen auf den gelinkten Seiten, könnte nicht ausreichend sein, da man damit wiederum im Grunde kundtut, dass man die geänderten und nun ggf. rechtswidrigen Inhalte doch akzeptiert bzw. duldet. Solidarisiert man sich sogar als Webseitenbetreiber mit rechtswidrigen Inhalten eines Dritten durch ein Linksetzen, so haftet man in jedem Fall für die gelinkten Inhalte als wären dies die eigenen. Externe Links zu rechtswidrigen Inhalten sollten immer unverzüglich gelöscht werden.
Bundesverfassungsgericht sieht die Linkhaftung durch die Gerichte als nicht geklärt an
Im Rahmen des sog. Heise-Prozesses im Jahre 2007 über die Haftung für den im Rahmen eines Berichts geschalteten Links auf eine Webseite, wo Software zu finden war, mit der man Kopierschutz knacken konnte, hat das BVerfG bei der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde des Heise-Verlags ausgeführt, dass die Reichweite der urheberrechtlichen Verantwortlichkeit für Hyperlinks bisher durch die Rechtsprechnung nicht geklärt sei. Außerdem sei auch der Umfang der Haftung für die Einbindung von Links in redaktionellen Berichten und eine etwaige Verantwortlichkeit nach presserechtlichen Grundsätzen vom BGH bislang nicht ausgeurteilt worden.
(BVerfG, Beschluss vom 03.01.2007, 1 BvR 1936/05.)
Sie werden aufgrund dieser unklaren Rechtslage verstehen, dass wir keine Haftung dafür übernehmen können, dass Sie sich als Anbieter durch die Übernahme unseres Disclaimer-Musters von der Verantwortung für gelinkte Inhalte Dritter freizeichnen können.
1. Google Analytics - Datenschutzerklärung
Sehr viele Internetnutzer setzen Google Analytics zur Analyse ihrer Webseite und Besucherzahlen ein. Hierbei verlangt Google aktuell nach Nr. 7.1. Satz 2 seiner AGB, dass man als Teilnehmer eine Datenschutzerklärung in seine Webseite integrieren musste. Hierzu lieferte Google selbst in seinen alten AGB von Analytics unter 8.1. in der alten Fassung nachfolgendes Muster, was man m.E. noch einsetzen kann:"Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. ("Google"). Google Analytics verwendet sog. "Cookies", Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden."
Quelle: Nr. 8.1. a.F. der AGB von Google Analytics
Anm.: Allgemein problematisch ist hierbei jedoch, dass einige Gerichte die IP an sich schon als sog. personenbezogenes Merkmal ansehen, so dass nach § 12 und § 13 Abs. 2 Nr. 1 Telemediengesetz (TMG) eine vorherige Einwilligung erforderlich wäre, die man auch noch gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 TMG protokollieren müsste. Dies ist im Web bisher überhaupt nicht umsetzbar, es sei denn jeder Webseitenbetreiber möchte vor seine Webseite eine Eingangsseiteschalten, in der diese Einwilligung und Protokollierung erfolgt.
2. Google Adsense - Datenschutzerklärung
Nach den neuesten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Google Adsense wird man unter Nr. 8 zu Folgendem verpflichtet:"Sie verpflichten sich bei jeder Nutzung der Dienste zu gewährleisten, dass die Kundenobjekte über eine klar gekennzeichnete und einfach zugängliche Datenschutzerklärung verfügen. Diese muss Endnutzern klare und umfassende Informationen über Cookies, gerätespezifische Informationen, Ortsdaten sowie sonstige Daten bereitstellen, die im Zusammenhang mit den Diensten auf den Geräten der Endnutzer gespeichert werden, auf die zugegriffen wird oder die von den Geräten erhoben werden, einschließlich, soweit zutreffend, von Informationen über die Wahlmöglichkeiten der Endnutzer zur Verwaltung von Cookies. Sie verpflichten sich, wirtschaftlich zumutbare Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass ein Endnutzer sich mit der Speicherung und dem Zugriff auf Cookies, gerätespezifische Informationen, ortsbezogene oder sonstige Daten auf dem Gerät des Endnutzers im Zusammenhang mit den Diensten einverstanden erklärt, wo dies gesetzlich erforderlich ist."
Quelle: Nr. 8 der deutschen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Google Adsense
Ein Muster wird hierbei allerdings nicht mitgeliefert. Hierbei ist vor allem etwas unklar, was genau von Google Adsense an Daten per Cookie und ggf. Web Beacon ausgelesen, gesammelt und verarbeitet wird. Daher ist eine Formulierung auch nicht wirklich einfach. Ggf. kann man sich jedoch an dem Muster von Google Analytics orientieren. Denkbar - natürlich ohne Gewähr - wäre danach wohl nachfolgende Datenschutzerklärung:
"Diese Website benutzt Google Adsense, einen Webanzeigendienst der Google Inc., USA ("Google"). Google Adsense verwendet sog. "Cookies" (Textdateien), die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Google Adsense verwendet auch sog. "Web Beacons" (kleine unsichtbare Grafiken) zur Sammlung von Informationen. Durch die Verwendung des Web Beacons können einfache Aktionen wie der Besucherverkehr auf der Webseite aufgezeichnet und gesammelt werden. Die durch den Cookie und/oder Web Beacon erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website im Hinblick auf die Anzeigen auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten und Anzeigen für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Das Speichern von Cookies auf Ihrer Festplatte und die Anzeige von Web Beacons können Sie verhindern, indem Sie in Ihren Browser-Einstellungen "keine Cookies akzeptieren" wählen (Im MS Internet-Explorer unter "Extras > Internetoptionen > Datenschutz > Einstellung"; im Firefox unter "Extras > Einstellungen > Datenschutz > Cookies"); wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden."
3. Facebook-Plugin "Gefällt mir" / "Like" - Datenschutzerklärung
Immer mehr Webmaster setzen auf ihren Webseiten das "Gefällt mir"-Plugin von Facebook.com ein. Hierbei werden auch Daten in die USA übertragen und Nutzerprofilen zugeordnet. Darauf sollte man in seiner Datenschutzerklärung hinweisen. Dies könnte man so formulieren:Diese Webseite nutzt Plugins des Anbieters Facebook.com, welche durch das Unternehmen Facebook Inc., 1601 S. California Avenue, Palo Alto, CA 94304 in den USA bereitgestellt werden. Nutzer unserer Webseite, auf der das Facebook-Plugin installiert ist, werden hiermit darauf hingewiesen, dass durch das Plugin eine Verbindung zu Facebook aufgebaut wird, wodurch eine Übermittlung an Ihren Browser durchgeführt wird, damit das Plugin auf der Webseite erscheint.
Des Weiteren werden durch die Nutzung Daten an die Facebook-Server weitergeleitet, welche Informationen über Ihre Webseitenbesuche auf unserer Homepage enthalten. Dies hat für eingeloggte Facebook-Nutzer zur Folge, dass die Nutzungsdaten ihrem persönlichen Facebook-Account zugeordnet werden.
Sobald Sie als eingeloggter Facebook-Nutzer aktiv das Facebook-Plugin nutzen (z.B. durch das Klicken auf den „Gefällt mir“ Knopf oder die Nutzung der Kommentarfunktion), werden diese Daten zu Ihrem Facebook-Account übertragen und veröffentlicht. Dies können Sie nur durch vorheriges Ausloggen aus Ihrem Facebook-Account umgehen.
Weitere Information bezüglich der Datennutzung durch Facebook entnehmen Sie bitte den datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf Facebook.
Disclaimer - Quellen:
Stand: 23.05.2010 (se) - Disclaimer
Das Disclaimer-Muster wurde nach bestem Wissen zusammengestellt, aber Sie werden verstehen, dass kaum überschaubar täglich zahlreiche neue Gerichtsentscheidungen zum Internetrecht ergehen und auch die einschlägigen Gesetze laufend geändert werden. Der Anbieter sichert daher nicht die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte zu. Bei dem Muster handelt es sich lediglich um eine Formulierungshilfe. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Muster-Disclaimer für die konkreten Bedürfnisse des Nutzers passend, richtig und aktuell ist. Der Nutzer wählt die Inhalte des Muster-Disclaimers eigenverantwortlich aus und verwendet diese auf eigene Gefahr. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhalts muss der Nutzer selbständig und eigenverantwortlich prüfen, ob die einzelnen Klauseln mit Gesetz und Rechtsprechung vereinbar sind und ob das Muster an seine konkret zu regelnde Situation und/oder die Rechtsentwicklung angepasst werden muss. Der Muster-Disclaimer dient lediglich als Anhaltspunkt und ersetzt somit keinesfalls eine fachkundige individuelle anwaltliche Beratung.
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