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07.09.2010, 14:29 | Arbeitsrecht | Autor: Personalpraxis24 | 0 Kommentare
Beitrag Nr. 186921 vom 07.09.2010
Bereits tot Geglaubtes wird wieder lebendig: Mehrere Bundesländer wollen die Vergabe öffentlicher Aufträge wieder an das Einhalten von Tarifstandards koppeln. Diese Entwicklung zeigt eine aktuelle Übersicht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI).
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im April 2008 "überraschend die Tariftreue-Vorschriften des damaligen niedersächsischen Vergabegesetzes als Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit gewertet", blickt Dr. Thorsten Schulten, WSI-Tarifexperte, zurück.
Folge dieses so genannten Rüffert-Schocks war: Die Bundesländer, in denen bereits Gesetze zur Tariftreue existierten oder konkrete Gesetzesinitiativen vorlagen, setzten ihre Regelungen aus.
Eine aktuelle Übersicht zeigt freilich, dass sich eine Gegenbewegung formiert. "Immer mehr Länder versuchen, die Spielräume für soziale Kriterien auszuloten, um bei der öffentlichen Vergabe faire Wettbewerbsbedingungen herzustellen", so Dr. Thorsten Schulten.
Neu und europarechtskonform gestaltet haben bereits die Bundesländer Berlin, Bremen, Hamburg und Niedersachsen ihre Tariftreuegesetze, hat das WSI festgestellt.
In den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen würden bereits Gesetzentwürfe für Neuregelungen vorliegen oder seien angekündigt. In Nordrhein-Westfalen stehe die Ankündigung, ein Tariftreuegesetz zu entwickeln.
Umfangreiche Informationen rund um das Thema Tariftreue stellt das WSI auf seinen Webseiten zur Verfügung.
Dieser Beitrag wurde erstellt von Beate Henes-Karnahl.
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