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LAG-Urteil präzisiert Rechtsprechung: Wann beginnt Arbeitszeitbetrug?

14.04.2010, 19:45 | Arbeitsrecht | Autor: Personalpraxis24 | 0 Kommentare

Beitrag Nr. 178915 vom 14.04.2010

LAG-Urteil präzisiert Rechtsprechung: Wann beginnt Arbeitszeitbetrug?

Dass Arbeitszeitbetrug die außerordentliche Kündigung eines Beschäftigten rechtfertigen kann, ist juristisches Allgemeingut und weithin bekannt. Ab wann allerdings objektiv unwahre Angaben zur eigenen Arbeitszeit als vorsätzlich einzustufen sind und insofern als Betrug bzw. wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung im Sinne des § 626 BGB gelten können, ist eine andere Frage.

Ein kürzlich ergangenes Urteil des Landesarbeitsgericht Niedersachsen hatte sich unter anderem damit auseinander zu setzen und ist daher von Bedeutung für Personalpraktiker (Az.: 9 Sa 1913/08).

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