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Der DQR aus Sicht der Berufsbildung

17.02.2010, 09:45 | Arbeitsrecht | Autor: Personalpraxis24 | 0 Kommentare


Beitrag Nr. 175526 vom 17.02.2010

Der DQR aus Sicht der Berufsbildung

Mit dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) werden die Voraussetzungen geschaffen, um in Deutschland den Europäischen Qualifikationsrahmen umzusetzen. Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat zur Entwicklung des DQR eine Empfehlung aus Sicht der Berufsbildung vorgelegt.

Der BIBB-Hauptausschuss begrüßt, dass ein "bildungsbereichübergreifender und lernergebnisorientierter DQR" geschaffen wird, der sich an der Handlungskompetenz orientiert. Wirtschaft und Gewerkschaften wirken in diesem Hauptausschuss mit.

Deutlich gemacht wird in der Stellungnahme, dass die "Vier-Säulen-Struktur" unabdingbar für das Darstellen der Handlungskompetenzen im DQR sei.

"Vier-Säulen-Struktur" bedeutet eine Strukturierung der Handlungskompetenzen in Fachkompetenz und personale Kompetenz. Die Fachkompetenz widerrum wird unterteilt in "Wissen und Fertigkeiten". Die personale Kompetenz wird untergliedert in "Sozialkompetenz und Selbstkompetenz".

Deutlich macht der BIBB-Hauptausschuss, dass nicht der Bildungsweg entscheidend ist, auf dem diese Handlungskompetenzen erworben worden sind. Grundsätzlich "müssen alle Niveaus dem Prinzip nach auf unterschiedlichen Bildungs- und Karrierewegen erreichbar sein".

Die "Stellungnahme des BIBB-Hauptausschusses zur laufenden Erarbeitungsphase des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR)" steht auf Mausklick im Internet zum Download zur Verfügung.

Dieser Beitrag wurde erstellt von Beate Henes-Karnahl.

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