JuraForum.de > Nachrichten > Arbeitsrecht > Börsennotierte Unternehmen: CCG Leipzig untersucht Kodexakzeptanz
Beitrag Nr. 198955 vom 07.04.2011
Im zehnten Jahr sind börsennotierte Gesellschaften nach dem Aktiengesetz (AktG) gehalten, anzugeben, ob und wie sie den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen haben. Nun haben Wissenschaftler des Centers for Corporate Governance (CCG) der Handelshochschule Leipzig diese so genannten Entsprechenserklärungen analysiert.
Jährlich müssen die Vorstände und die Aufsichtsräte von börsennotierten Unternehmen diese Erklärungen abgeben und "den Aktionären dauerhaft zugängig machen", wie es in § 161 AktG heißt.
Die CCG-Wissenschaftler haben beispielsweise das Verhalten von DAX- und MDAX-Unternehmen bezogen auf einzelne Empfehlungen untersucht. Auch haben sie analysiert, ob etwa die Größe oder die Eigentümerstruktur der Unternehmen die Quote der Entsprechenserklärungen beeinflusst.
Festgestellt haben die Forscher, dass "eine Reihe von Unternehmen" durchaus Entsprechensquoten von 100 Prozent aufweist, sie fanden allerdings auch Unternehmen mit weniger als 90 Prozent.
Als Fazit stellen die Leipziger fest, dass "ein Großteil der Gesellschaften plant, die in 2010 nicht erfüllten Kodexempfehlungen zukünftig umzusetzen". Davon ausgehend rechnen die Forscher für die Zukunft "mit steigenden Entsprechensgraden".
Mehr über die Untersuchung zur Kodexakzeptanz 2011 steht auf den CCG-Webseiten.
Dieser Beitrag wurde erstellt von Beate Henes-Karnahl.

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